Geschrieben von Pimboli am 17.09.2023, 19:08 Uhr |
Mindestunterhalt KV
Mein Sohn ist gerade 18J. noch Schüler und überlegt, ob er einen 450.00€ Job annimmt?
Ist es richtig, das der KV dann den Kindesunterhalt kürzen kann?
Er zahlt schon immer nur Stufe 1.
Wenn der KV nicht mehr den Mindeskindesunterhalt zahlt, bek ich dann das“ganze“ Kind auf die Steuerkarte?
Bisher haben wir jeweils das halbe Kind auf der Steuerkarte.
Kennt sich jemand aus?
Re: Mindestunterhalt KV
Antwort von Garnele08 am 19.09.2023, 15:35 Uhr
Ab 18 Jahren sind beide Elternteile unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Ein Job vom Kind wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt