Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Keks10 am 29.03.2010, 14:57 Uhr

Meldeamt...????

wenn man sich beim umzug im neuen ort nicht anmeldet u. schwarz wohnt....kann man da anzeige erstatten...????

 
19 Antworten:

Re: Meldeamt...????

Antwort von Suka73 am 29.03.2010, 15:00 Uhr

und was hast Du davon?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@suka

Antwort von vallie am 29.03.2010, 15:01 Uhr

einen neuen fred.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Meldeamt...????

Antwort von KathaFabienne am 29.03.2010, 15:01 Uhr

Also Strafbar ist es...Hab das mit dem KV meiner kleinen durh...

GLG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@KathaFabienne

Antwort von Keks10 am 29.03.2010, 15:02 Uhr

und was hast du da erreicht....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

katha

Antwort von vallie am 29.03.2010, 15:04 Uhr

inwiefern ist das strafbar?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @KathaFabienne

Antwort von KathaFabienne am 29.03.2010, 15:05 Uhr

Naja am ende nichts da es nicht nötig war da er dann zur Vernunft gekommen ist..
Also was genau passiert kann ich dir nicht sagen weiß nur von meiner Anwältin das ich ihn hätte Anzeigen können...
Aber nachdem er das Erfahren hat hat er sich auch gemeldet....
Darf ich fragen wieso du fragst?!
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @KathaFabienne

Antwort von vallie am 29.03.2010, 15:12 Uhr

wenn er nicht mitwirkt bzgl seiner unterhaltsverpflichtung kann man ihm sicher einen strick drehen, wenn er keine adresse hat, zu der ihm amtliche schreiben zugestellt werden können.
die tatsache an sich aber ist nicht strafbar ( gell häsle ).
hätte ich auch mal gerne gehabt....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @KathaFabienne

Antwort von KathaFabienne am 29.03.2010, 15:17 Uhr

Also wo es bei uns um den Unterhalt ging da meinte meine Anwältin es wäre Strafbar also wie gesagt ih kan nur das sagen was ih von meiner Anwältin weiß...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @KathaFabienne

Antwort von vallie am 29.03.2010, 15:20 Uhr

jepp, sag ich ja....

aber bei keks geht es nicht um unterhalt.
meistens hat man ja einen grund warum man untertaucht, aber die tatsache an sich irgendwo zu wohnen und sich nicht zu melden ist nicht strafbar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @KathaFabienne

Antwort von KathaFabienne am 29.03.2010, 15:21 Uhr

Ah alles klar =)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es ist genausowenig strafbar wie falsch parken oder bei Rot über die Ampel fahren...

Antwort von Ralph am 29.03.2010, 15:36 Uhr

... es ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarn- oder Bußgeld geahndet wird.

Strafbar, wie der Volksmund oft meint, im Sinne des Strafgesetzbuch (ins Gefängnis mit ihm... ) ist es nicht.
Allerdings, wenn z.B. Unterhaltsentzug mit ins Spiel kommt, sieht die Sache insofern anders aus, als dann das eigentliche Delikt, der Unterhaltsentzug, schwerer gewichtet werden dürfte.
Das "Schwarzwohnen" an sich ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

binnen 1 Woche

Antwort von mamafürvier am 29.03.2010, 15:51 Uhr

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: binnen 1 Woche

Antwort von Suka73 am 29.03.2010, 16:02 Uhr

also ich war mal ein halbes Jahr nicht gemeldet und keiner hat was gesagt, aber das ist sicherlich auch Glückssache beim Sachbearbeiter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: binnen 1 Woche

Antwort von +emfut+ am 29.03.2010, 16:23 Uhr

Ich glaube, daß da selten wirklich was gemacht wird. Vor allem rückwirkend nicht. Ich war auch mal eine Weile nicht korrekt umgemeldet - im Endeffekt hat es keinen interessiert.

War auch bei meinem Ex so: Der war ausgezogen, aber noch ganz lange hier gemeldet. Einmal stand sogar der Gerichtsvollzieher vor der Tür, weil er irgendwelche Schulden hatte - war schon extrem peinlich. Ich bin dann zur Meldestelle und habe gefragt, ob die ihn nicht irgendwie zwingen können, daß er sich endlich ummeldet - das hat die aber nicht wirklich interessiert, Ordnungswidrigkeit hin oder her. Es hätte sie wahrscheinlich mehr interessiert, wenn er im Halteverbot gestanden hätte. Aber Meldevergehen scheinen irgendwie überall nur ein müdes Gähnen hervorzurufen.

Meinen Ex habe ich dann mit Hilfe meiner Anwältin zwangsabgemeldet - sonst wäre er wahrscheinlich heute noch hier gemeldet *gg*.

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das nennt sich "amtliche Abmeldung einleiten..."

Antwort von Ralph am 29.03.2010, 16:39 Uhr

Hi Elisabeth,

das Problem stellt sich in meinem Berufsalltrag öfter, wie Du Dir denken kannst. Frau hat Männe rausgeworfen, oder er ist von selbst gegangen... er ist aber noch gemeldet.
Da Frau ihn nicht so ohne weiteres selbst abmelden kann, verlangen wir dann immer den Nachweis, daß sie die "amtliche Abmeldung" eingeleitet hat. Den kriegt sie sofort, und zwei - drei Monate später ist er dann vom Amt abgemeldet.

Ich habe allerdings auch noch nie gehört, daß da irgendwie ein Bußgeld verhängt worden ist. Wie ich schon schrieb kann ich mir höchstens vorstellen, daß bei anderen Delikten das Nichtummelden sich negativ bei deren Beurteilung auswirken könnte.

LG
Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das nennt sich "amtliche Abmeldung einleiten..."

Antwort von +emfut+ am 29.03.2010, 16:47 Uhr

Na ja, bei mir hat sich die Meldestelle irgendwie nicht zur "amtlichen Abmeldung" überreden lassen - zumindest nicht von mir. Die haben mich angeschaut, als ob ich irgendwas Ekliges von ihnen will. Irgendwie haben sie sich dann herausgeredet, daß er noch nicht lange genug ausgezogen ist. Der Gerichtsvollzieher hat sie grad gar nicht gejuckt....

Meine Anwältin hatte da wohl andere Methoden, Hebel oder sonstwas - als sie die Sache dann in die Hand nahm, war das ruckzuck erledigt. War mir auch recht - das Ergebnis zählt *gg*. Mir war nur wichtig, daß er abgemeldet ist - wie, warum und von wem, das war mir in dem ganzen Chaos damals eigentlich jacke....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das nennt sich "amtliche Abmeldung einleiten..."

Antwort von shinead am 29.03.2010, 17:47 Uhr

Verstoß gegen das Meldegesetz kann bis zu 500 Euro kosten...
Ist davon abhängig, wann man sich hätte ummelden müssen.

Und ja, es gibt solche Bußgeldbescheide.;o)

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das kann besonders dann unangenehm werden...

Antwort von angry.me am 29.03.2010, 18:12 Uhr

...wenn man für die nicht angemeldete wohnung wohngeld bezieht *lach*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das nennt sich "amtliche Abmeldung einleiten..."

Antwort von vallie am 29.03.2010, 18:28 Uhr

wo kein kläger, da kein richter.
ich wäre sehr gerne jemandem an den karren gefahren, der mindestens 1 jahr nicht gemeldet war.
hat niemanden wirklich interessiert.....
erst wenn jugendamt oder finanzamt ins spiel kommt, dann wird es ggf interessant.
und DIE gschicht ist keine zwei monate her.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.