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Geschrieben von tina.s am 07.02.2012, 10:50 Uhr

Lohnsteuerveranlagung!

Hallo!

ich weiß das passt nicht so gut hier her, aber ich brauche dringend rat für meine Freundin.

Also: Meine Freundin hat sich von ihren Ehemann im 11.09 getrennt. Sie sagte ihm dann im frühjahr 10 sie hätte die unterlagen für die Lohnsteuer zusammen, er meinte, er möchte erst nächstes jahr also 09/10 zusammen legen für die Lohnsteuer , da er sonst soviel zahlen müsse. Sie 5 er 3!

für 10 hat sie ihre eigene Lohnsteuer gemacht, da es ihr zu blöd war dauernd vertröstet zu werden.

Nun bekam sie letzte Woche Post vom Finanzamt: Schätzung für 2009, da nach mehrmaliger aufforderung zur Lohnsteuerabgabe keine eingereicht wurde. es ist ein ziemlich hoher Betrag, mehr als wenn ihr Ex die Lohnsteuer gemacht hätte.

Sie hat nun sofort mit dem Famt tel. die Situation klar gestellt. Die sagten sie solle gelich für 09 eine getrennt veranlgung machen, was sie auch tat.

Nun lasen wir schon öfters das er fordern kann eine zusammenveranlagung, da er sonst viel nachzahlen muß. ist dies auch in einem solchen fall tatsache oder kann durch sein versäumnis dies aussgeschlossen werden.
P.S. er hat sie nie über die Aufforderung von Famt info.!

HILFE: Sie weiß nicht weiter: MUß sie für Ihn gerade stehen?

 
4 Antworten:

Re: Lohnsteuerveranlagung!

Antwort von Leena am 07.02.2012, 13:17 Uhr

...puh - aber erfahrungsgemäß leider ein ziemlich "klassischer Fall", fürchte ich. :-(

Ansonsten - nun ja, bei Schätzungsbescheiden ergibt sich oft eine gewisse Nachzahlung, das liegt (gewissermaßen) in der Natur der Sache. Es bleibt ja auch nicht viele andere Möglichkeiten zur Vorgehensweise, wenn die Erklärung trotz entsprechender Aufforderungen, Zwangsgeldandrohungen und ggf. -festsetzungen, Schätzungsandrohung etc. schlicht nicht abgegeben wird. (Was noch bleibt, ist die sog. "Ersatzzwangshaft" - da könnte sie ja mal freundlich ihren Ex-Mann darauf hinweisen. *grins*)

Wenn sie jetzt die getrennte Veranlagung für 2009 beantragt hat, wird sie ja - bei StKl. V - vermutlich eine Erstattung bekommen. (Ich würde ihr allerdings raten, den Betrag auf jeden Fall noch nicht "zu verbraten" o.ä., vorsichtshalber.)

Er kann sie nun zivilrechtlich auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung verklagen. Allerdings wird er dabei i.d.R. dazu verpflichtet, ihr den finanziellen Nachteil, der ihr bei einer Zusammenveranlagung im Vergleich zu einer eigenen getrennten Veranlagung entsteht, auszugleichen. (Bis solche Urteile durchkommen, dauert es allerdings erfahrungsgemäß ein bisschen, und bis sie dann umgesetzt werden, die Unterschrift vorliegt und die Ausgleichszahlung, das dauert erfahrungsgemäß oft noch länger.)

Der Umstand, dass er sie auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung verklagen kann, wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass er jetzt ein "Versäumnis" begangen hat. (War ihr denn nicht bewusst, dass man bei Stkl. III / V nicht einfach so die Erklärung für 2009 erst mit der Erklärung 2010 abgeben kann? Schließlich gibt es so etwas wie Abgabepflichten, und die Erklärung für 2009 muss grundsätzlich bis zum Mai 2010 eingereicht sein... Ehrlich gesagt, ein gewisser "Versäumnis" Deiner Freundin liegt da eigentlich auch vor, auch wenn's vielleicht der Unkenntnis geschuldet ist und der Unterlassung, sich selber zu informieren und dann tätig zu werden...)

Ach ja - die Zustimmung zur Zusammenveranlagung kann auch quasi "gerichtlich ersetzt" werden, wenn für die Verweigerung der Zustimmung keine nachvollziehbaren, i.d.R. finanziellen Gründe vorliegen und die Zustimmung gewissermaßen nur verweigert wird, um den Ex-Partner "zu ärgern". Da Deine Freundin aber ja wohl auf Steuerklasse V gearbeitet hat, und vermutlich entsprechend Lohnsteuern einbehalten wurden, ist für sie eine getrennte Veranlagung grundsätzlich finanziell günstiger als eine Zusammenveranlagung. D.h. ihre Zustimmung würde wahrscheinlich nicht gerichtlich ersetzt, sondern sie würde wohl zur Zustimmung verurteilt und er müsste dann im Gegenzug ihr den ihr entstehenden finanziellen Nachteil ausgleichen.

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Re: Lohnsteuerveranlagung!

Antwort von TimoLena am 07.02.2012, 17:18 Uhr

Und in welcher Höhe wäre dann der auszugleichende finanzielle Nachteil in etwa?
Entspricht das denn nicht dem Betrag, den sie bei einer einzelnen Veranlagung vom Finanzamt erstattet bekommen würde?

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Re: Lohnsteuerveranlagung!

Antwort von Leena am 07.02.2012, 18:48 Uhr

...im Prinzip - ja. :-)

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Re: Lohnsteuerveranlagung!

Antwort von TimoLena am 07.02.2012, 21:25 Uhr

ok, Danke :-)

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