Geschrieben von Sascha1811 am 08.02.2011, 17:06 Uhr |
Krankentage
Hi Mädels und die Anderen
Hab mal ne frage. Da ich ja Berufstätig bin muss ich mir dir frage stellen, was ist, wenn mein Junior mal krank ist. Hab jetzt gehört, das mir die krankenkasse zehn Tage im Jahr bezahlt, damit ich ihn pflegen kann. Wie läuft das dann? Meld mich selbst im geschäft ab, geh mit ihm zum Doc und bekomm dann von dem Anträge für die Kasse oder wat? Weiss Jemand wie das so läuft und geregelt ist?
Lg Sascha
Re: Krankentage
Antwort von Fröschli am 08.02.2011, 17:12 Uhr
Du wirst vom Kinderarzt krankgeschrieben, gibst den Schein ab und reichst das bei der Krankenkasse ein.
Wobei das auch Firmenabhängig geregelt sein kann.
Ich gebe die Krankschreibung fürs Kind ab und gut. Mein Arbeitgeber sagt, bei so wenigen Kind-krank-Tagen, lohnt der Aufwand nicht.
Ach ja, AE haben 20 Tage, meine ich.
LG
Becky
Re: Krankentage
Antwort von engelchen_lpz am 08.02.2011, 17:36 Uhr
jepp, AE haben 20 Tage... ansonsten richtig, Kinderarzt schreibt krank, kopie zum ARbeitgeber, original zur Krankenkasse... und gut ist
Re: Krankentage
Antwort von Sascha1811 am 08.02.2011, 17:47 Uhr
Daaaaankee für die Infos!!
Lg Sascha
Re: Krankentage
Antwort von Birgit22 am 08.02.2011, 17:58 Uhr
Kommt wohl auch auf den AG an, wie das gehändelt wird.
Ich gebe die Originalkrankenmeldung die hinten noch ausgefüllt werden muss, an meinen Arbeitgeber ab, der gibts an die Personalabteilung, die eine Berechnung für meinen Verdienstausfall macht, und das direkt an die Krankenkasse schickt.Die überweist dann auch recht flott das Geld.
Als AE gibt es 20 Tage.
Birgit
Re: Krankentage
Antwort von Curly-Cat am 08.02.2011, 20:52 Uhr
Wer sind die anderen?
Ich arbeite im Steuerbüro und mache unter anderem Lohnsachbearbeitung für unsere Firmen. In der Regel wird es so gehandhabt, dass der Arzt einen Schein ausstellt, den Du auf der Rückseite ausfüllen und unterschreiben musst und dann selbst an die Krankenkasse schickst. Dem AG teilst Du nur die Fehlzeit mit. Dieser erhält von der Krankenkasse die Verdienstbescheinigung und muss diese ausfüllen. Eingetragen wird der regelmäßige durchschnittliche Brutto-Verdienst incl. Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Du erhälst allerdings nur 70 % daraus als Krankengeld. Es lohnt sich also nicht, aufs Kind zuhause zu bleiben, wie das manche meinen, gerne auch Arbeitgeber. Das Krankengeld wird recht schnell gezahlt, sollte also kein Geld kommen, kann es sein, dass dieser Wisch beim AG rumdümpelt.
Kind muss unter 12 sein, Du hast als Alleinerziehender 20 Tage pro Kind, aber höchsten 50 Tage im Jahr bei mehreren Kindern. Und Elternteil sowie Kind müssen gesetzl. versichert sein.
Manche AG bieten auch eine bezahlte Freistellung, meiner zB bis zu vier Tage im Jahr. Steht im Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag. Ausgeschlossen werden kann die unbezahlte Freistellung übrigens nicht, sowas wird auch gerne mal probiert, ist aber nicht rechtens.
Re: Krankentage
Antwort von Sascha1811 am 08.02.2011, 21:31 Uhr
Okay, ich glaub genauer gehts gar nicht! Vielen lieben dank!!
Re: Krankentage
Antwort von Curly-Cat am 08.02.2011, 23:40 Uhr
Doch, ich könnte Dir noch erklären, wie sich das Krankengeld entsprechend der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze genau berechnet, wenn Du magst!?
Re: Krankentage
Antwort von Sascha1811 am 09.02.2011, 1:46 Uhr
Neee! blick da in allem so kaum durch, weil ich da nicht wirklich Bock drauf hab! Bin mehr von der praktischen Sorte und spiel mit sägen und so nem zeug.....lach...
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