Für alleinerziehende Eltern

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von angry.me  am 11.12.2012, 13:53 Uhr

Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

An Deiner Stelle würde ich mich hier direkt ans Jugendamt wenden, eine Beistandschaft einrichten lassen und über sie den Unterhalt ermitteln und ggf. "eintreiben" lassen.
Mit Titel ist die Sache ganz eindeutig.
Problematisch ist halt nur seine Kündigung. Wenn er nichts hat, zahlt er auch nicht. Aber dann käme ja UVG infrage. Deshalb rate ich Dir auf jedem Fall zum Gang zum JA.

Sachen aus dem Haushalt zu bekommen, kann er komplett vergessen. Wenn er keine Belege mehr über geleistete Zahlungen hat, steht Aussage gegen Aussage und die Sachen sind Deins.

 
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