Geschrieben von gaby67 am 09.07.2013, 11:01 Uhr |
Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Hallo,
bin AE mit Kind und ich habe LEIDER das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex-Partner. Leider, weil für jede noch so Kleinigkeit brauche ich seine ZUSTIMMUNG!!
Wie jetzt: für die Ausstellung eines Reisepasses für unseren Sohn. Ich mache mir Gedanken, dass er aus Bösartigkeit das nicht macht, da wir uns nicht sehr gut verstehen. WAS mache ich dann? Ich möchte mit meinem Sohn ins Ausland fahren und das geht nicht ohne gültigen Pass. An WEN (welche Behörde) wende ich mich dann in diesem Fall?
VG
Gaby
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von palimpalim am 09.07.2013, 11:06 Uhr
Wann geht der Urlaub los?
Zur Not durch einen Richter die Unterschrift ersetzen lassen.
Auch Eltern mit asr, brauchen eine negativbescheinigung vom Jugendamt
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von Helena83 am 09.07.2013, 11:07 Uhr
Mit asr braucht man eine Bescheinigung vom Jgendamt? Wozu das denn????
Helena
Antwort von Pamo am 09.07.2013, 11:10 Uhr
die Negativbescheinigung braucht man, um auf der Passstelle das alleinige Sorgerecht zu dokumentieren.
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.07.2013, 11:12 Uhr
Ad 1: Ein Reisepaß ist mMn keine Kleinigkeit.
Ad 2: Self-Fulfilling Prophecy. Lies mal bei Watzlawick die Geschichte mit dem Hammer.
Ad 3: Notfalls an das Jugendamt wenden, die können die Unterschrift durch einen Richter ersetzen lassen.
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von crazysunshine am 09.07.2013, 11:14 Uhr
ja ich habe das asr und habe einen reisepassbeantragt und ich musste eine bescheinigung vom JA vorlegen das ich das ASR habe...
genauso bei der kita anmeldung...
in deinem fall würde ich auch sagen zur not beim richter ersetzen lassen
Liebe grüße
Re: Zoll!
Antwort von Ivette am 09.07.2013, 11:51 Uhr
Ich habe das alleinige Sorgerecht. Den Reisepass fürs Kind konnte ich beantragen, in dem ich das Gerichtsurteil vorzeigte.
Als wir dann ausreisten, gab es mächtig Diskussionen mit dem dt. Zoll,da es nur mit dem Reisepass nicht getan war, und ich das Gerichtsurteil natürlich nicht mit in den Urlaub genommen hatte! Und von einer sog. Negativbescheinigung hatte ich damals noch nichts gehört :-/
Die Unterschrift kannst du beim Familiengericht ersetzen lassen. Damit es dir am Zoll nicht wie mir ergeht, würde ich schon einen 3-Zeiler vom KV unterschreiben lassen, womit er eure Ausreise zwecks Urlaub bestätigt.
Viel Erfolg!
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von shinead am 09.07.2013, 12:01 Uhr
Die Tatsache ist ja nicht gerade neu....
Wie man sich darüber noch aufregen kann, ist mir fremd...
Also ...
Antwort von bobfahrer am 09.07.2013, 12:30 Uhr
...ich hab auch das gem. SR und ich brauche die Zustimmung auch, aber für jeden kleinen Scheiß?
Also bisher Schule, Konto und Ausweis - sonst?
Eher nicht, das SR wird total überbewertet.
für jede Kleinigkeit?
Antwort von Jeckyll am 09.07.2013, 14:28 Uhr
also ich habe auch GSR aber außer bei der Kontoeröffnung und den Reisepässen noch nie eine Unterschrift des KV vorlegen müssen. Nicht beim Wohnungswechsel, nicht beim Kindergarten, nicht bei der Schule, beim Psychologen, Ärzten,..
Und beides finde ich jetzt auch keine Kleinigkeit und ist ja auch eine einmalige Angelegenheit.
Jeckyll
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von Heidschnucke am 09.07.2013, 15:50 Uhr
Hallo,
du brauchst seine Zustimmung. Er hat mir eine Vollmacht geschickt und eine Ausweiskopie, damit konnte ich den Paß beantragen.
LG
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von nermalkatze am 09.07.2013, 16:26 Uhr
Offiziell brauchst Du die Zustimmung, bzw. Ausweiskopie von ihm unterschrieben. Ich habe meinen allerdings ohne bekommen. Die gute Dame glaubte mir einfach...
Bei der Ausreise, zum Vater, gab es keine Probleme...auf der Einreise musste ich mich dann erklären. Nachdem ich aber ja nach Deutschland zurück kam hat sie mir dann wohl doch geglaubt. Die Logik am Flughafen habe ich damals nicht verstanden, bei der Ausreise hätte es für mich mehr Sinn gemacht mich zu fragen, nicht wenn ich wieder mit Kind zurück komme...
Heißt, Du solltest Dir also auch zum Reisen das ok geben lassen, sonst könnte es Ärger geben. Wurde hier ja auch schon geschrieben...
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von engelweiß am 09.07.2013, 17:40 Uhr
sowas kann nur einer nicht verstehen, der bisher nie damit in berührung kam.
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von Schippchen am 09.07.2013, 17:55 Uhr
Meine Mutter wurde in meiner Kindheit vom Zoll angerufen, weil die dachten, mein Vater möchte mich nach Dänemark entführen. Dabei wollten wir da nur -mit ihrer Einwilligung- Urlaub machen.
Allerdings gabs da auch noch keine offene Grenze, keine EU etc.
Re: engelweiss
Antwort von spiky73 am 09.07.2013, 19:27 Uhr
... es ist aber trotzdem ein alter hut - gestern oder vorgestern hatten wir das gespräch schon mal.
und wenn frau weiss, wie unkooperativ der ex ist, dann muss sie eben rechtzeitig die sache in angriff nehmen.
und nicht: huch, wir fahren übermorgen, wie komme ich jetzt auf die schnelle an das benötigte dokument?
Re: @Engelweiß
Antwort von Ivette am 09.07.2013, 20:45 Uhr
Da hast du absolut recht
Re: Kinderreisepassausstellung - nur mit ZUSTIMMUNG des Vaters ..z. Kotz..en
Antwort von Danie1710 am 09.07.2013, 23:02 Uhr
Ich hatte damals (ist 9 Jahre her) eine ganz verständnisvolle Dame bei der Stadtverwaltung und die hat mir den Ausweis (damals noch Kinderausweis) auch ohne die Zustimmung des KV ausgestellt.
Hatte den Ausweis Anfang Mai 2004 beantragt und im Juni 2004 sind wir in den Urlaub nach Italien gefahren.
LG
Danie mit Chiara *13.07.03 & Alessandro *11.04.09
Re: Kinderreisepassausstellung - Nein, der Sachbearbeiter möchte mal in seine ...
Antwort von Lena_1977 am 10.07.2013, 8:38 Uhr
Verwaltungsvorschriften schauen, da steht
6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete),
denen die elterliche Sorge gemeinsam
zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete
minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den
Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf
es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser
mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige
Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut
Melderegister.Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung
des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt
des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen
Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel
können insbesondere dann bestehen, wenn z. B.
das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden
Elternteil hat, ein zeitlich enger
Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem
Umzug besteht oder der angegebene Wohnort
des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters
übereinstimmt.
Erklärungen des anderen Elternteils, die über die
Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des
Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung
unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des
Kindes beim antragstellenden Elternteil wird
akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch
Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am
Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden
Elternteils wecken.
Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das
Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung
vorzulegen.
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