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Geschrieben von bogart am 02.04.2013, 22:36 Uhr

Kann man wg. Hauslärm Mietminderung machen?

Hallo,
bisher wohnte ich mit dem Vermieter allein im Haus, seit neuem ist so ne junge Frau hier und man hört jeden Pups.....
obwohl sie im Keller wohnt, dazw. der schwerhörige Vermieter, oben ich. Ich höre von unten die Schritte, das Reden, niesen, das Kind in all seiner Pracht jeden Tapper, die knallt die Rollos runter wenn sie mal allein ist und erst nachts kommt usw. das Haus ist sehr sehr hellhörig, der Flur ist von unten nach oben alles offen und es hallt alles nach oben wo ich alles abkriege. Mein Kind und ich sind sehr ruhig und sehr rücksichtsvoll, das erwarte ich mir auch vcon den anderen, aber die ist pur "Flodder".

Habe zwar keinen Mietvertrag mit ihm, nur per Handschlag, aber das dürfte ja kein Problem sein. Bis ich hier raus bin habe ich gedacht werde ich ihm sagen Mietminderung zu machen.
Was wäre denn gerechtfertigt, kennt sich jemand aus?
Bin grad am explodieren, überschnappen, jetzt war auch noch ein Traktor vorm HAUS UND HABEN an den Garagen rumgemacht, das hat sich angehört als ob ein Hubschrauber landet. Ich habe auch ein Kleinkind, niemand nimmt hier Rücksicht. Komme mir vor wie bei den Hottentotten.
GRrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrh ich platze gleich, weiß gar nicht wie ich wieder runterkommen soll.

 
13 Antworten:

Re: Kann man wg. Hauslärm Mietminderung machen?

Antwort von mf4 am 02.04.2013, 22:46 Uhr

Alles was du geschrieben hast liest sich wie normale Geräusche die Mieter machen und die sicher keine Belästigung sind. Wahrscheinlich ist das Haus einfach hellhörig.
1 mal den Trecker anmachen dürfte auch nicht reichen.

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Re: Kann man wg. Hauslärm Mietminderung machen?

Antwort von Pamo am 02.04.2013, 22:47 Uhr

Wie lange wohnst du schon da? Nach einem Jahr spätestens bedarf ein Mietverhältnis der Schriftform. Sonst hast du insgesamt schlechte Karten.
Hinsichtlich des Lärms kannst du nicht viel machen, wenn das es sich um normale Lebenszeichen handelt wie Niesen etc.

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Hast Du die Mieterin schon mal darauf angesprochen? LG Schru

Antwort von Schru am 02.04.2013, 22:49 Uhr

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Re: Kann man wg. Hauslärm Mietminderung machen?

Antwort von Fru am 02.04.2013, 22:57 Uhr

Alles was Du aufzählst sind normale Wohngeräusche, oder soll sie ab sofort nicht mehr nießen????

Wie wäre es mal mit reden? Also erstmal mit der Mieterin und wenn das nicht fruchtet mit dem Vermieter?

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Re: Hast Du die Mieterin schon mal darauf angesprochen? LG Schru

Antwort von bogart am 02.04.2013, 23:00 Uhr

Ja ich habs ihr scon gesagt bevor sie eingezogen ist, denn da war mal für einige Wochenenden immer Besuch vom Vermieter da und das war scon die Hölle, mit dem schlafen konnten wir uns nach denen richten.....
Das mit dem niesen hab ich nur so aufgezählt, wollte halt deutlich machen dass man das von der Kellerwohnung hört obwohl dazw. noch der Vermieter ist und ich ganz oben. Ich habe schon in Mehrfamlhäusern gewohnt aber sowas wie hier ist mir noch nie untergekommen. wir wohnen hier total auf dem Land, der vermietr ist krank und als ich damals nach dem Mietvertrag gefragt hab, hat er gemeint, wir sind usn doch so einig, brauchen wir doch nicht.
Ich hatte gedacht, na ja kann ich raus wenn ich will.

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Re: Hast Du die Mieterin schon mal darauf angesprochen? LG Schru

Antwort von Pamo am 02.04.2013, 23:03 Uhr

Wenn du das Mietverhältnis formal richtig aufrecht erhalten willst, dann geh in den Schreibwarenladen und kaufe zwei Vordrucke des geltenden Standadmietvertrags, fülle die aus und lege sie dem Vermieter zur Unterschrift vor. Hab ich auch so gemacht, war kein Problem.

Ansonsten such dir etwas anderes und unterschreibe bloß keinen Mietvertrag! Dann kannst du aber auch keine Forderungen durchsetzen.

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Re: Hast Du die Mieterin schon mal darauf angesprochen? LG Schru

Antwort von bogart am 02.04.2013, 23:08 Uhr

Ich möchte sowieso weg von hier, aber das ist nicht so einfach wg. Finanzen und Wohnungsmarkt usw. aber hier hab ich schon die Hölle mitgemacht deshalb bin ich wohl jetzt auch so auf 180, es geht nichts mehr!
Nur am Rande, bisher konnte er wg. Krankheit nicht schreiben....da nahm ich dummerweise Rücksicht drauf.

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Re: Hast Du die Mieterin schon mal darauf angesprochen? LG Schru

Antwort von Pamo am 02.04.2013, 23:10 Uhr

eine Unterschrift geht nicht? machs ihm einfach.

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Re: Hast Du die Mieterin schon mal darauf angesprochen? LG Schru

Antwort von bogart am 02.04.2013, 23:11 Uhr

jetzt werde ich auch nichts mehr unterschreiben, denn unter den Umständen will ich so schnell wie möglich raus, aber gerade damit wirds hapern....

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Re: Kann man wg. Hauslärm Mietminderung machen?

Antwort von Schippchen am 02.04.2013, 23:28 Uhr

Ich kann dir ganz einfach erklären, warum es bei DIR so laut ist. Ist wie bei nem Lautsprecher. Die Wohnung zwischen euch, die des Vermieters, wirkt wie ein Klangraum und verstärkt alles.
Hab ich hier auch, habe einmal schon dem falschen Nachbarn die Polizei vor die Tür bestellt, obwohl es die Leute darüber waren *schääääm glücklicherweise konnten wir danach beide drüber lachen.

Wenn du jetzt eine Mietminderung einforderst, hindert deinem Vermieter nichts daran, dich kurzerhand rauszuschmeissen. Wenn die Wohnsituation so wie du schreibst so schlecht dort ist, wird er keine Probleme haben, einen schnellen und gut zahlenden Ersatz für dich zu finden.

Die einzige Lösung, die mir so einfällt, ist Teppich.

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Re: Kann man wg. Hauslärm Mietminderung machen?

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.04.2013, 23:35 Uhr

Ad 1: So mal eben schnell geht das sowieso nicht. Vor einer Mietminderung musst Du den Mangel dem Vermieter anzeigen - konkret mit Zeiten, Geräuschen etc. - und ihm eine angemessene Frist zum Beheben des Problems setzen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob eine Nachfrist nötig ist, jedenfalls von jetzt auf morgen geht da gar nichts. Bedenke ausserdem, dass die Mietminderung von der Netto-Kaltmiete abgezogen wird, die Nebenkosten sind ausgenommen.

Ad 2: Den Lärm hast Du dennoch weiterhin, die Mietminderung stellt ja das Problem nicht ab.

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Wer sagt denn das mit der Schriftform nach einem Jahr?

Antwort von shinead am 02.04.2013, 23:56 Uhr

In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit. Diese wird nur ganz selten (z.B. bei Immobilienkäufen oder -verkäufen) ausgesetzt.

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, ein Arbeitsvertrag ebenso wenig. Auch nicht nach einem Jahr. Es gelten dann die Vorschriften des BGB.

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Stimmt so nicht, STT

Antwort von Morla72 am 03.04.2013, 8:43 Uhr

Wir haben das auch gerade durch: Mietminderung wird von der Bruttomiete inkl. Nebenkosten abgezogen.
Kannste googlen.

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