Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 78bunny am 21.05.2011, 22:36 Uhr

kann ich ihm eine Frist setzen?

Hallo,
also mein Mann hat sich vor cas 5 Wochen von mir getrennt, und es war keine schöne Trennung, jetzt will ich nicht mehr seine Sachen (Kleidung, Schuhe...) hier stehen haben, ich habe ihm schon einiges in blaue Säcke gepackt, und er sollte sie schon längst abholen, weiss jemand ob ich ihm eine Frist o.ä. setzen kann und wenn er die Sachen trotzdem nicht holt, kann ich die dann entsorgen?

lg bunny

 
15 Antworten:

Re: kann ich ihm eine Frist setzen?

Antwort von Joni76 am 21.05.2011, 22:40 Uhr

Ich würde mir keinen Ärger einhandeln wollen, indem ich das Zeug einfach entsorge. Ich würde schauen, ob ich es bei Verwandten/Bekannten deponieren kann.
Ruf ihn doch an und sag ich, dass er noch xx Tage Zeit hat, ansonsten bringst Du es weg.

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das Problem ist, daß die Kommunikation zwischen uns ganz schrecklich ist und

Antwort von 78bunny am 21.05.2011, 22:49 Uhr

ich habe mir vorgenommen ihn nur noch die Nachricht zu schicken in der steht bis wann er die Sachen abholen muss, gibt es denn da keine Regelung?!

lg

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Re: kann ich ihm eine Frist setzen?

Antwort von bobfahrer am 21.05.2011, 22:49 Uhr

Also entsorgen wäre echt a bissel frech, aber stells halt in den Keller.

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Fristsetzen ist doof und nicht deeskalierend

Antwort von chartinael am 21.05.2011, 23:23 Uhr

... ich würde es einfach zusammenpacken und ihm nett vorbeibringen, alternativ bei seinen Eltern ablegen.

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wieviele Jahre soll´s da bleiben?

Antwort von shortie am 22.05.2011, 8:28 Uhr

wenn du hast: in den keller. oder gartenschuppen etc. stellen.
ihm eine nachricht zukommen lassen, bis wann es spätestens weg sein muss.
dann wird es ja noch einige tage dauern, bis die müllabfuhr kommt o.ä. bzw. musst du es in die altkleidersammlung bringen.
achte ein wenig auf seine möglichkeiten: hat er eine wohnung, wo er es unterbringen kann bzw. ist er in der lage, es bei dir abzuholen?

anderthalb jahre stand bei mir der mist im weg. ("frist??? habe ich nicht erhalten!") jetzt habe ich es an einen anderen ort geschafft, aber noch immer nicht vernichtet.
allerdings habe ich mich getrennt, und der ex hat wenig möglichkeiten und stellt sich ungeschickt an. dennoch: da hätte er eben sehen müssen, was er damit macht.

je eher du es los bist, desto weniger ärger damit.
es kann einen schon enorm ärgern, jeden tag die erinnerungen zu sehen!

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Du kannst eine Frist setzen, das Eigentum eines anderen...

Antwort von shinead am 22.05.2011, 11:09 Uhr

... darfst Du aber nicht einfach so "entsorgen". Damit wärst du nämlich dann in der Haftung und müsstest für Ersatz sorgen.

Egal wie unschön die Trennung war, mit solchen Aktionen macht man alles nur schlimmer.

Pack die Sachen in den Keller und lass die Übergabe den Anwalt regeln.

Gruß
Corinna

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Re: Du kannst eine Frist setzen, das Eigentum eines anderen...

Antwort von Sif am 22.05.2011, 12:33 Uhr

Huhu!

Ich hab das gleiche Problem.
Der erste Termin ist verstirchten,trotz fester Zusage seinerseits.

Ich werde ihm jetzt 3 Termine nennen an denen er seine Sachen abholen kann.
Den ausgesuchten Termin soll er mir dann umgehend nennen.

Wenn der auch wieder verstreicht, werde ich meine Anwältin drauf ansetzen.
Ich sehe es nicht ein,ihm seine Sachen hinterher zu tragen oder sie ewig hier im Haus zu haben.
Er kommt nämlich bei zeiten vorbei,weil er was sucht,durchwühlt alles und hinterläßt dann ein kleines Chaos!

Ne,darauf hab ich keinen Bock!

LG Sif

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Re: wieviele Jahre soll´s da bleiben?

Antwort von Sif am 22.05.2011, 12:38 Uhr

Hej!

Also mein bald Ex-Ehemann hat keine großartige Möglichkeit seine Sachen unterzubringen.
Aber das interssiert mich nicht.
Ihn interessiert es ja auch nicht,wie wir hier klar kommen,obwohl er sehr selten bei den Kids ist und kaum Unterhalt zahlt.
ER ist gegangen,ER ist bei der Anderen umgehend eingezogen,dann soll ER aus zusehen,wie er seine Sachen hier wegbekommt und wo er sie hinstellt.

In deinem Fall verstehe ich die Nachsicht.

Aber nicht in meinem Fall ;)

LG Sif

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Re: Vorsicht bei schlechten Ratschlägen!

Antwort von Holly Friday am 22.05.2011, 12:55 Uhr

Hi,

natürlich kannst Du seine Sachen nicht einfach wegschmeissen, bloß weil ihr Anblick Dich belastet.
Das verstehe ich zwar, aber selbstverständlich könnte er hinterher verlangen, dass Du den ihm entstandenen Schaden bzw. Verlust ersetzt.
Das wird teuer.
Ich würde komplett ALLES, was ihm gehört, ordentlich (!) verpackt in den Keller räumen.
Falls Dein Keller nicht groß genug ist, wäre bei mir der Fall gewesen, kannst Du die Sachen ja vielleicht bei Freunden oder Familie deponieren.
Und dann vergessen.
Ich würde ihm diesbezüglich nicht hinterherrennen.
Kostet nur Nerven und die wirst Du noch brauchen.
Außerdem hat es mir immer gut getan, das Gefühl zu haben, sich korrekt zu verhalten.

LG
Holly

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Re: kann ich ihm eine Frist setzen?

Antwort von Curly-Cat am 22.05.2011, 13:44 Uhr

Kannst Du ihm das Zeug nicht vor die Tür stellen?

Ich finde die Antworten hier extrem rücksichtsvoll, immerhin hat er seine Sachen einfach so bei Dir gelassen und nimmt somit auf Dich auch keine Rücksicht. Und ob Du die Sachen nun zur Entsorgung bringst, oder ihm vorbeibringst (vorbeibringen läßt vielleicht!?), ist doch völlig egal.

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Re: kann ich ihm eine Frist setzen?

Antwort von cke04 am 22.05.2011, 14:06 Uhr

hallo

ganz ehrlich,der hick hack wär mir zu blöd,ewig warten bis er die sachen holt oder dann doch nicht.
ich wäre so frei und würd die klamotten zu seiner neuen fahren und dort abladen,das wär mir die mühe wert.

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Re: kann ich ihm eine Frist setzen?

Antwort von cke04 am 22.05.2011, 14:06 Uhr

hallo

ganz ehrlich,der hick hack wär mir zu blöd,ewig warten bis er die sachen holt oder dann doch nicht.
ich wäre so frei und würd die klamotten zu seiner neuen fahren und dort abladen,das wär mir die mühe wert.

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Re: Du kannst eine Frist setzen, das Eigentum eines anderen...

Antwort von shinead am 22.05.2011, 17:39 Uhr

Vergiss die drei Termine... sag Deinem Anwalt bescheid, er soll das im nächsten Brief gleich mit verarbeiten. Er wird Dich nicht ernst nehmen. Erst wenn Du die Sachen entsorgt hast wird er Dich verklagen.

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Das habe ich hier auch schon mal gefragt :-)

Antwort von Schreckschraube am 22.05.2011, 18:47 Uhr

Ich habe es damals so lösen können: In einem der Anwaltsschreiben wurde er aufgefordert, seine Sachen zu holen. Das hat er dann auch relativ zügig getan. Ansonsten hätte ich sie gepackt, in den Schuppen gestellt und ihm das wieder schriftlich mitgeteilt.

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ich bin damals umgezogen....

Antwort von ursel66 am 23.05.2011, 18:03 Uhr

Mein Ex war schon 8 Monate ausgezogen und ich hatte keinerlei Anschrift o.ä.
ICH bin mit meinen Sachen umgezogen, seinen kleinen Teil hatte ich in der Waschküche geparkt. Mit Wissen der Miteigentümer und nach 4 Jahren haben die Sperrmüll bestellt.....
Aber das hilft dir nicht weiter.....
Also: wegschmeißen geht nicht und Fristen zur Abholung kannst du setzen bis ..... es bleibt sein Eigentum...
Also würde ICH es - mit Terminankündigung durch Anwalt an Tag xxxx bei seiner neuen Adresse anliefern (am besten, wenn du weißt, dass er da ist)....und mit Zeugen :-)

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