Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.11.2016, 15:36 Uhr

Ich schrieb ja mit Absicht

Der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist die Zustellung des ScheidungsANTRAGS, das weiß ich sicher. Danach kann Frau X die Scheidung hinauszögern, wenn sie mag - nützt ihr nur nix. (Und geht eh nicht ewig. Wir wurden gegen den ausdrücklichen Wunsch meines Mannes geschieden. Der Richter muß nur überzeugt sein, daß die Ehe wirklich zerrüttet ist.)

Hm, meine Frage konnte leider keiner beantworten. Schade....

 
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