Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Misty am 21.07.2010, 10:40 Uhr

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Der Vater reichte nach Jahren!!! nicht kümmerns eine Klage ein, obwohl wir schon in Gesprächen mit dem Jugenamt Umgang hatten, den er nicht wahrgenommen hat. Vor Gericht wars recht locker, die Kids haben mit meiner Mutter vor der Tür gewartet und der Richter hat als er zur Verhandlung kam kurz auf dem Flur mit den Kids geredet, der Rest war im Gerichtssaal nur mit Eltern.
Meine Forderungen wurden allesamt durchgesetzt, nämlich wenn Umgang dann regelmäßig und pünktlich. Das Jugendamt unterstütze dies und berichtetet über die bereits gescheiterten versuche.
Das Urteil lautete Umgang, die ersten 2 Wochen jeweils 1 Tag für 2 Stunden, dann steigerung bis zu 6 Stunden. Der KV sollte sich um weitere Termine bei der Dame vom JA bemühen um den Umgang weiter zu gestalten. Der Richter sagte ihm knallhart, dass es seine letzte Chance sei, wenn er nun wieder den Umgang aussetzt würde für den Fall das es noch eine Verhandlung gäbe nicht mehr zu seinen Gunsten entschieden und auch das Sorgerecht würde in diesem Falle voll auf mich übergehen.

Und nun klappts mehr oder weniger. Gespräche beim JA gibts leider nicht, er hat sich nicht gekümmert....Der Umgang ist immernoch 1 Tag in der Woche für 6 Stunden.
Er sagt wenigstens ab wenn er nicht kommt und das ist leider in den Zeiten in denen seine Eltern nicht in Deutschland sind sehr häufig.
gruß

 
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