Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 23.01.2008, 13:28 Uhr

HartzIV und Kindesunterhalt

Gerichte streiten über den Kindes-Unterhalt
Muss man für den vom Partner mitgebrachten Nachwuchs wirklich zahlen?


Lebensgemeinschaft unter Hartz IV: Ist ein Partner arbeitslos, muss der andere für ihn zahlen. Und das Gesetz geht auch noch weiter: Nach § 9 des Sozialgesetzbuches II muss der verdienende Partner nämlich auch für die Kinder zahlen, die der andere aus einer früheren Beziehung in die "Lebensgemeinschaft" mit gebracht hat.

Muss er das wirklich? Eine vor Gericht heiß umstittene Frage! Nein, sagt etwa das Sozialgericht Düsseldorf, vermutet sogar: Diese Regelung vom August 2006 sei wohl verfassungswidrig. Denn, so meinten die Düsseldorfer Richter: Hier wird das Recht, sein Leben frei zu gestalten – also die Partnerwahl – unzulässig beschnitten (Az.: S 24 AS 27/07 ER).

Die Berliner Sozialrichter entschieden in einem anderen Fall ganz ähnlich wie ihre Düsseldorfer Kollegen. Da hatte eine ALG-II-Empfängerin dagegen geklagt, dass das Jobcenter die Leistungen gekürzt hatte, weil ja der Lebenspartner für den Unterhalt für sie und ihren Sohn herangezogen werden könne. Lebenspartner müssten zwar schon füreinander einstehen, sagte das Berliner Sozialgericht dazu, doch für Kinder aus früheren Beziehungen gelte das so nicht (Az.: S 103 AS 10869/06 ER).

Zwar meinten die nächsthöheren Instanzen, also die Landessozialgerichte, dazu jeweils: Es gibt zwar begründete Zweifel daran, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist – aber noch sei es geltendes Recht, muss also angewendet werden. Dennoch: Die Beschlüsse der Sozialgerichte geben den Betroffenen ALG-II-Empfängern gute Argumente für ihren Widerspruch gegen die Bescheide der Jobcenter in die Hand. Und das letzte Wort liegt nun wohl beim Verfassungsgericht.
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/ratgeber/204341.html


Mit etwas mehr Geld in der Tasche hätte ich in der Vergangenheit auch gerne die Frage vor Gericht klären lassen, warum neue Partner indirekt und durchaus direkt für "fremde" Kinder Unterhalt zahlen müßen.
Das war ein wahrlich teures Vergnügen für mich und erfreute sicherlich die KM ;-O

 
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