Geschrieben von casyopaya am 23.07.2011, 14:56 Uhr |
habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
weiss das einer? denn ohne gesicherten kitaplatz kann ich ja nicht arbeiten gehen....
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von bobfahrer am 23.07.2011, 15:39 Uhr
Wolltest du nicht erzählen wie das mit dem Umzug gehen soll? Wie weit ist es denn? Hast unten gar nicht mehr geantwortet, oder stellst du immer nur Fragen ohne auf gegenfragen einzugehen?
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von Savanna2 am 23.07.2011, 15:45 Uhr
Kommt wohl auf die Einrichtung? drauf an
Bei uns ist es so dass man nur dann Anspruch hat wenn man einen arbeitsvertrag vorlegen kann, ein kreislauf also.
Kein Job keine Kita aber ohne Kita keinen Job...
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von Nurit am 23.07.2011, 16:12 Uhr
In SH ist es so, dass Kinder, die 3 Jahre alt sind, einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben; wie lange die Betreuungszeit ist, hängt davon ab, ob Du berufstätig bist oder nicht, aber vier Stunden stehen Dir in jedem Fall zu.
Als ich noch in HH wohnte (jetzt arbeite ich leider nur noch dort), gab es den sogenannten Kitagutschein, dabei ging es wohl darum, in erster Linie die Betreuung berufstätiger/arbeitssuchender/studierender Mütter (bzw. deren Kinder) zu gewährleisten.
LG,
Kathrin
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von vallie am 23.07.2011, 16:18 Uhr
bei mir war das alles eine frage der kapazität. bin im juni umgezogen und habe halt im naheliegenden kiga angefragt.
wird nicht anders sein, als bei normalen anmeldungen.
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von Savanna2 am 23.07.2011, 16:32 Uhr
ein Regelplatz steht ihr ja zu, ein Kitaplatz hier bei uns ohne Arbeit nicht und Kita heißt hier mit essen, andres ist Regel.Kiga
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von Leena am 23.07.2011, 16:32 Uhr
Ich würde sagen - kommt darauf an, wie das in der Gemeinde, in die Du ziehen willst, gehandhabt wird.
Bei uns werden die Kindergartenplätze grundsätzlich zum 01.09. vergeben, und dann an alle Kinder ab 3 Jahren, die angemeldet sind - wenn es weniger freie Plätze als angemeldete Kinder gibt, geht es bei uns zumindest nach dem Alter, dann bekommen die angemeldeten Kinder dem Alter nach einen freien Platz, und die jüngsten Kinder bekommen keinen.
Ich weiß allerdings von anderen Einrichtungen, bei denen die Plätze nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden.
Es ist also unterschiedlich.
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von Nurit am 23.07.2011, 17:18 Uhr
Als wir von HH nach HU (SH) umgezogen sind, war dort, egal wo ich nachfragte, kein Kitaplatz frei. Dann habe ich an den Bürgermeister geschrieben und am nächsten Tag hatte ich einen; weil es eben bei uns diesen Rechtsanspruch gibt.
Ich würde mich also nicht mit einer Absage zufrieden geben, sondern dann eine Etage höher anklingeln.
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von susafi am 23.07.2011, 21:26 Uhr
Also so spontan wäre hier kein Platz frei... du solltest vorher telefonieren mit verschiedenen Kita´s...
Re: habe ich anspruch auf kitaplatz wenn ich umziehe...?
Antwort von Suka73 am 24.07.2011, 1:26 Uhr
hier wäre massenhaft frei, aber wir haben ja auch alle 50 Meter einen Kindergarten, meistens sogar zwei.
Als wir umgezogen sind, habe ich mir ERST den Hortplatz gesichert und bin dann umgezogen. Wobei "gesichert" ein lustiges Wort ist, bekommen haben wir ihn dann deshalb nicht, weil ich arbeitslos bin. Wir haben die Regelbetreuung bis mittags, das wars.
Also, telefoniere alle Kindergärten ab und frage, ob Platz frei ist. Reiche dort den Mietvertrag ein, dass die auch sehen, Du wohnst in der Ecke.
LG Sue
Mein Erlebenis mit Plasmaspenden vorhin
Und tschüss.... Urlaub ruft ;-)
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Na toll......was mach ich jetzt?
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