Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 27.03.2013, 0:25 Uhr

Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ?

Hallo !

Hatte heute Sorgerechtsverhandlung. Vormundschaftschaft weiter laufen lassen, oder an die Eltern (einen Elternteil) zurück übertragen.

Verfahrensbeistand sieht nicht, warum man mir das Sorgerecht nicht geben sollte. Jugendamt als Vormund will selbige abgeben und glaubt ebenfalls, daß man mir die alleinige Sorge übertragen sollte. KM ist selbstredend dagegen und will entweder gemeinsame Sorge, oder das die Vormundschaft (die sie vorher unbedingt verhindern wollte) bestehen bleibt.

Ende vom Lied (nach Beratungspause) ... Richterin muß erst einmal mit dem Kind reden ... kennt das Kind zwar und hat mit ihm schon gesprochen, aber da ging es ums Umgangsrecht.

Also es mag ja durchaus sein, das ein OLG Ihr (also der Richterin) ein Urteil ohne Anhörung des Kindes um die Ohren hauen würde.

Aber mal ehrlich ... was glaubt der Gesetzgeber / die Rechtsprechung, warum ein 8 jähriges Kind zur Frage "Sorgerecht gemeinsam Mama / Papa, oder nur Papa oder die Frau vom JA, die ab und zu mal vorbei kommt" befragt werden sollte ???

Da hilft es auch nicht, das die KM dem Kind die erneute Befragung durch eine dritte Person hätte ersparen können (durch Zustimmung der Übertragung der Sorge auf mich). Denn ernsthaft ... wie naiv kann das Rechtswesen sein zu glauben, das auch nur eine Mehrheit der Elternteile bei der Entscheidung dann wirklich an Ihre Kinder denkt ???

Vorher war ich froh, das man Sohnemann nicht ins Gericht beordert hat. Im Nachhinein wäre es aber besser gewesen ... den jetzt bekommt er nochmal einen Extratermin und muß das ganze Drumherum nochmal mitmachen.

Traurige Grüße

 
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