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Geschrieben von Keldana am 27.03.2013, 0:25 Uhr

Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ?

Hallo !

Hatte heute Sorgerechtsverhandlung. Vormundschaftschaft weiter laufen lassen, oder an die Eltern (einen Elternteil) zurück übertragen.

Verfahrensbeistand sieht nicht, warum man mir das Sorgerecht nicht geben sollte. Jugendamt als Vormund will selbige abgeben und glaubt ebenfalls, daß man mir die alleinige Sorge übertragen sollte. KM ist selbstredend dagegen und will entweder gemeinsame Sorge, oder das die Vormundschaft (die sie vorher unbedingt verhindern wollte) bestehen bleibt.

Ende vom Lied (nach Beratungspause) ... Richterin muß erst einmal mit dem Kind reden ... kennt das Kind zwar und hat mit ihm schon gesprochen, aber da ging es ums Umgangsrecht.

Also es mag ja durchaus sein, das ein OLG Ihr (also der Richterin) ein Urteil ohne Anhörung des Kindes um die Ohren hauen würde.

Aber mal ehrlich ... was glaubt der Gesetzgeber / die Rechtsprechung, warum ein 8 jähriges Kind zur Frage "Sorgerecht gemeinsam Mama / Papa, oder nur Papa oder die Frau vom JA, die ab und zu mal vorbei kommt" befragt werden sollte ???

Da hilft es auch nicht, das die KM dem Kind die erneute Befragung durch eine dritte Person hätte ersparen können (durch Zustimmung der Übertragung der Sorge auf mich). Denn ernsthaft ... wie naiv kann das Rechtswesen sein zu glauben, das auch nur eine Mehrheit der Elternteile bei der Entscheidung dann wirklich an Ihre Kinder denkt ???

Vorher war ich froh, das man Sohnemann nicht ins Gericht beordert hat. Im Nachhinein wäre es aber besser gewesen ... den jetzt bekommt er nochmal einen Extratermin und muß das ganze Drumherum nochmal mitmachen.

Traurige Grüße

 
6 Antworten:

Re: Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ?

Antwort von Zwerg1511 am 27.03.2013, 7:07 Uhr

Ich kann verstehen, was Du fühlst. Aber sieh es so, wenn jetzt noch mal mit Deinem Sohn gesprochen wird, ist die Chance höher, dass nicht hinterher alles wegen einem Verfahrensfehler wieder aufgerollt wird oder der Anwalt der Gegenseite die Entscheidung gleich wieder kippt

LG und alles Gute

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Re: Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ?

Antwort von shinead am 27.03.2013, 7:59 Uhr

Das Du enttäuscht bist, kann ich verstehen.

Allerdings sehe ich das so wie Zwerg. Ein Urteil, dass auch vor dem Hintergrund einer Befragung des Kindes gefällt wird, ist wesentlich sicherer, als eines ohne. Wenn euer Kind jetzt der gleichen Meinung ist wie Jugendamt und Verfahrensbeistand steht im Urteil das ALLE (bis auf die KM) der gleichen Meinung sind - was will man mehr?

Dein Sohn wird ja (zum Glück) nicht in einer Gerichtssituation (mit Anwälten und den Eltern), sondern von der Richterin allein im Büro befragt. Mach' Dir da nicht zu viele Gedanken. Ein 8jähriger ist da bestimmt auch stolz, dass er mitreden und mitbestimmen darf!

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Re: Gerichtsformalien ... wer versteht sowas ?

Antwort von Catmu am 27.03.2013, 9:00 Uhr

Von deinem Kind kann das Gericht am meisten erfahren, denn nur er ist (neben dir) in einer Situation, um das 'beurteilen' zu können.

Insofern finde ich es gut und wichtig, dass die Anhörung des Kindes vorgesehen ist, bevor eine so weitreichende Entscheidung getroffen wird.

Und die anhörungssituation wird das Kind nicht als solche empfinden.

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Ich mache es mal so ...

Antwort von Keldana am 27.03.2013, 10:56 Uhr

das ich auf meinen eigenen Beitrag antworte, denn zu jedem einzelnen etwas zu schreiben fände ich wiedersinnig.

Zunächst einmal danke für die Antworten. Selbstredend bin ich dankbar dafür, das die Richterin weiß und ernst nimmt, daß das OLG Ihr das Verfahren zurück gibt, wenn sie die Formalien nicht einhält.

Es ging mir aber auch mehr darum, wieso es solche überhaupt gibt. Klar ... im Umgangsrecht soll ein Kind auch mitreden dürfen / angehört werden.

Und von mir aus auch im Sorgerechtsprozess, wobei man da zumindest von meiner Seite aus Kinder unter 12 generell von ausklammern sollte. Denn der Begriff Sorgerecht ist ja so komplex, das ein Kind von in meinem Fall 8 Jahren überhaupt nicht die richtige Vorstellung davon haben kann, was für Konsequenzen sich daraus ergeben. Schon alleine deshalb, weil im sonstigen Verfahren ja alles was die Eltern vorbrigen vor dem Kind "versteckt" wird. Zurecht ... weil das Kind damit nicht umgehen kann. Nur finde ich es halt schizophren, das einerseits das Kind da raus gehalten wird und dann soll es aber andererseits mitreden, wenn es darum geht, welche Schlüsse daraus gezogen werden sollen.

Naja ... jetzt hoffe ich nur, das nach dem Termin Sohn / Verfahrensbeistand / Richterin ein "Urteil" gefällt wird. Nicht auch noch ein weiterer Gerichtstermin, wo dann wieder alle Beteiligten eingeladen werden. Das kostet bloß Zeit und vor allem Geld.

Wenn es wenigstens das Geld der KM kosten würde ... aber wie in so vielen Fällen kommt das Geld aus der Staatskasse. Was vermutlich auch mit ein Grund für das Verhalten der KM ist. Denn müßte sie das selbst bezahlen, wäre sie wohl eher zu dem Zugeständnis bereit gewesen.

Gruß
Keldana

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Re: Ich sehe das etwas anders

Antwort von Catmu am 27.03.2013, 14:34 Uhr

Das Kind soll gerade nicht (mit-) entscheiden, sondern dazu beitragen, dass das Gericht die dem kindeswohl entsprechende Entscheidung treffen kann.

Und sobald sich ein Kind verbal mitteilen kann, kann es möglicherweise Perspektiven eröffnen, die für die verfahrensbeteiligten nicht sichtbar sind (oder im schlimmeren fall nicht dargelegt werden).


Insofern finde ich es unerläßlich, ein Kind anzuhören. Erst recht, bei so wichtigen Entscheidungen wie der elterlichen Sorge.
Der Umgang ist zeitlich begrenzt und kann im Falle eines Falles weniger Schaden anrichten, als die Übertragung der elterlichen Sorge, die dauerhaft und mit weitreichenderen Konsequenzen ist.

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Re: Ich sehe das etwas anders

Antwort von Keldana am 27.03.2013, 14:54 Uhr

"Das Kind soll gerade nicht (mit-) entscheiden, sondern dazu beitragen, dass das Gericht die dem kindeswohl entsprechende Entscheidung treffen kann."

Da hast Du wohl recht, Danke für Deinen Beitrag !

War der Tag heute schonmal nicht völlig umsonst.

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