Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Einstein-Mama am 11.09.2012, 19:56 Uhr

Frage

vorweg, es geht nicht um mich!
wenn sich ein elternpaar trennt und die haben ein gemeinsames haus plus gemeinsame schulden (260000 euronen) ist es doch so, dass der trennungsunterhalt hinfällig ist für die niearbeitengegangene frau, wenn der mann verdient, weil der doch die gemeinsamen schulden abtragen muß, oder?

der kindesunterhalt wird doch ebenso nach den unkosten des mannes berechnet?

und die 2. frage wäre, was muß bei einer drogenabhängigen mutter alles passieren ehe sie die kinder entzogen bekommt?
seelische verwahrlosung wie anschreien, nicht kümmern und den ganzen tag "druff" reicht nicht?
muß wirklich erst was passieren, was vorher schon vorhersehbar ist und verhindert werden könnte?

 
19 Antworten:

Re: Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 11.09.2012, 20:31 Uhr

Wenn es ein Ehepaar ist oder auch so GSR besteht dann sollte der Mann nicht ohne Kinder gehen.
Sofort Antrag auf ABR und die Finanzen sollte ein Anwalt regeln.

Kindwr gehören nicht automatisch zur Mutter, sondern zu dem der dem Kindeswohl dienlich ist.

Drogen disqualifizieren da eindeutig.

Sofern dann im Verfahren nachweisbar.

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Re: Frage

Antwort von Einstein-Mama am 11.09.2012, 20:45 Uhr

hmm, crystal ist leider nach wenigen tagen nicht mehr nachweisbar, hat aber auch den "vorteil" dass man schnell unter kontrollverlust leidet, somit bestehen die chancen eines pos. screenings sehr hoch während des verfahrens.

ach verdammt, das dauert alles zu lang.

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Re: Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 11.09.2012, 20:49 Uhr

Was spricht denn dagegen dass er die Kinder mitnimmt ?
Ist er schon ausgezogen ?

Dieses Zeug ist die Hölle, das soll man ja auch sehr schnell am Verfall der Person erkennen.

Eilantrag, so oder so.

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Re: Frage

Antwort von Einstein-Mama am 11.09.2012, 20:54 Uhr

dagegen spricht, dass er seine brötchen nicht zu normalen arbeitszeiten verdienen kann. er ist von mo bis fr unterwegs.

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Re: Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 11.09.2012, 21:02 Uhr

Das klingt nun hart, aber dann lieber H4 und die Kinder in Sicherheit und beruflich neu orientieren.

Kiffen ist ein Ding , aber sowas geht gar nicht.

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Re: Frage

Antwort von Christine70 am 11.09.2012, 21:33 Uhr

oh weia, schon so schlimm? weiß um wen es geht :(

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Re: Frage

Antwort von Christine70 am 11.09.2012, 21:34 Uhr

ja, das stimmt schon, aber ein chrystal-abhängiger wird es nicht lange ohne das zeug aushalten. also denk ich schon daß es nachweisbar ist. sie wird nicht die finger davon lassen. teufelszeug.

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Re: Frage

Antwort von Keldana am 11.09.2012, 22:14 Uhr

"wenn sich ein elternpaar trennt und die haben ein gemeinsames haus plus gemeinsame schulden (260000 euronen) ist es doch so, dass der trennungsunterhalt hinfällig ist für die niearbeitengegangene frau, wenn der mann verdient, weil der doch die gemeinsamen schulden abtragen muß, oder?"

Nein, dieser Gedanke ist völliger Unsinn !!!

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AHA

Antwort von Einstein-Mama am 11.09.2012, 23:41 Uhr

er muß ihr also trennungsunterhalt zahlen, plus die schulden?
und darf er sich noch ein brot kaufen? oder muß ER dann zur tafel und betteln?

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260.000 Euronen..

Antwort von amadeus_hates_music am 12.09.2012, 2:02 Uhr

..schuldet er ja nur wenn das Haus nicht verkauft wird. Wenn er es behält.
WENN er es behält (geldwerter Vorteil) ist NICHT einzusehen warum er keinen Trennungsunterhalt zahlen sollte. Der Verzicht auf Trennungsunterhalt würde ja nur einen Teil ihrer Schulden am Haus decken, den ER dann in Sachwerten (Haus) behält.
Und DAS obwohl er offensichtlich den Erhalt des Hauses höher einschätzt als das Wohlbefinden seiner Kinder.
Lieber geht er von Mo-Fr arbeiten um das Haus zu halten, als das Haus aufzugeben und sich um die Kids zu kümmern.
Das aber offensichtlich nicht erst seit gestern.

Was will ER denn? Die Kids bei Pflegefamilien oder im Heim?
Warum mußt DU dich darum kümmern und nicht der leibliche Vater?

LG ahm

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Re: Frage

Antwort von CKEL0410 am 12.09.2012, 7:10 Uhr

hallo

solche schulden können in die berechnung mit einfließen,gerdae beim uh für die frau!
ich würde auf jedenfall einen anwalt zu rate ziehen!
gruß

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Re: AHA

Antwort von Ebba am 12.09.2012, 7:47 Uhr

Nach der sog. Düsseldorfer Tabelle steht im ggü seiner Ehefrau ein Selbstbehalt von 1050,- € zu. Darin enthalten sind Wohnkosten von 400,-€. Näheres zur Unterhaltsberechnung in der D-Dorfer Tabelle und den dazu ergangenen Leitlinien:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle_2011/index.php

Wie AHM vermute ich mal, dass er von seinem Einkommen nicht die kompletten Darlehenszahlungen vor Berechnung des Ehegattenunterrhaltes abziehen kann. Die Berechnung dürfte dann auch davon abhängen, wernach der Trennung im Haus wohnen bleibt.
als allgemeine Info kannst du auch mal hier gucken oder entsprechend googlen:
http://mein-recht.de/mein-recht.de/wohnwert.htm

Dein Bekannter sollte sinnvollerweise schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich ausfuhrlich beraten lassen, sowohl im Hinblick auf Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht für die Kinder als auch zum Ehegattenunterhalt.

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ahm

Antwort von Einstein-Mama am 12.09.2012, 8:50 Uhr

deine fragen kann und will ich hier nicht beantworten.
ich wollte nur die ungefähre regelung wissen.
das haus verk. ist schwierig, da dann 30000 zinsausfall fällig sind.
einer muß es also behalten, sie kann es nicht.

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Re: Frage

Antwort von Pamo am 12.09.2012, 8:53 Uhr

Wenn die Kinder beim Mann bleiben, dann schuldet die Frau Kindesunterhalt. Der Mann schuldet der Frau erst mal Trennungsunterhalt wenn sie nicht berufstätig war, aber nach der Scheidung hat sie i.d.R. nicht mehr viel zu erwarten.

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Er aber dann ...

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2012, 8:54 Uhr

.. und von dem Unterhalt oder Vorschuss, kann er sich eine Betreuung leisten für seine Arbeitszeiten.
Au Pair oder so ?

Wenn er es eh behalten muss, was ich aber nicht glaube, weil wenn der Abtrag nicht bedient werden kann, dann muss es verkauft werden, ob mit oder ohne Verlust.

Ich frage noch einmal : Ist er schon ausgezogen ? Will er Verantwortung für seine Kinder übernehmen ?

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Re: Frage

Antwort von shinead am 12.09.2012, 9:20 Uhr

Oh je...
Sie ist also nicht zur Besinnung gekommen. Traurig, wie sehr die Droge sie schon in den Klauen hält...

Das mit dem Haus muss ein Anwalt klären! Problem ist, dass er ja mit jeder Rate die er an die Bank zahlt, auch Vermögen für die Frau schafft.
Entsprechend ist es schon so, dass ein Teil des Abtrages den Ehegattenunterhalt mindert.
Erst wenn sie aus dem Grundbuch draußen und ausgezahlt ist, Zahlt er nur noch für sich. Dann sieht die Berechnung anders aus.

Er sollte sich auf jeden Fall mit dem Anwalt bezüglich einer Härtefallscheidung beraten.
Dann ist schon mal das Trennungsjahr nicht mehr nötig.
Klärung von Haus und Rentenausgleich von der Scheidung ausgliedern.
Damit ist die Scheidung schnell durch und der Trennungsunterhalt geklärt.

Er kann die Kinder nicht bei seiner Frau lassen. Das geht GAR NICHT!

Entweder muss er für eine alternative Betreuung sorgen (Nanny, Oma, etc.), oder er muss in seinem Job erst mal pausieren.
Auf jeden Fall sollte er klären, ob er (unbezahlten Urlaub) machen kann, bis die Dinge geklärt sind.

Ich drücke ihm die Daumen!

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Re: Frage

Antwort von Einstein-Mama am 12.09.2012, 11:16 Uhr

er befindet sich irgendwie seit monaten in einer art depression wie es scheint.
die dinge sind ihm irgendwie entglitten, was ich auf grund seines charakters (er ist ein sehr guter ehemann gewesen, zu gut und hat ihr über die jahre verantwortung und aufgaben abgenommen, das war der fehler, sie hatte es zu gut)
irgendwie ist er zu gelähmt um richtig zu handeln und zu langsam.
ich kann nicht für ihn entscheiden, sondern mir nur gedanken machen wie er ihren unmöglich dreisten forderungen gegensteuern kann und selbst das überfordert mich aus der ferne.
fakt ist, die kinder müssen dringend weg von der mutter am besten gestern.
die großeltern sind aber auf kampf gebürstet und werden vieles richten, ich hoffe nur sie halten die kinder so gut wie geht raus aus diesem krieg.

ich persönlich sähe sie zur zeit am liebsten in haft (hab den kontakt abgebrochen)
was anderes fällt mir nicht mehr ein.
sie will haus, kinder und kohle plus ihre abartige "mitgenossin" im haus wohnend.
daher müßte schnellstens was passieren. die kinder lehnen ihre mutter auch ab und heulen wenn sie zurück müssen.
ich persönlich halte das drama schon allein beim dran denken nicht mehr aus.

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Re: Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 12.09.2012, 11:23 Uhr

Schlimm bei sowas zugucken zu müssen.
Aber mehr als ihn treten kannst Du auch nicht.
Vielleicht auch ans Jugendamt wenden, Dein Wissen schildern, Dich als Zeugin anbieten um Verantwortung abzugeben.

Und vor allem auf Dich achten bitte.

Nur er kann direkt handeln.

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Re: AHA

Antwort von Keldana am 12.09.2012, 21:09 Uhr

Wenn er verdient und sie nicht, dann muß er gegebenenfalls Trennungsunterhalt zahlen. Vom Selbstbehalt wurde hier ja schon gesprochen.

Das große Problem ist halt, dass es ein gemeinsames Haus und gemeinsame Schulden sind. Für die sind BEIDE verantwortlich, aber auch beiden GEHÖRT "alles".

Wenn Sie nun kein Geld hat, dann muß er für die Raten allein aufkommen. Da das vermutlich nicht funktioniert, heißt das vermutlich "Haus verkaufen" und entsprechend ausrechnen lassen, ob vielleicht auch noch Zugewinnausgleich an die Frau zu zahlen ist.

Auf jeden Fall stoppt ein einreichen der Scheidung die Tatsache, dass er mit jeder bezahlten Rate noch was für den gemeinsamen Gewinn tut. Das sollte also schnellstens erledigt werden.

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