Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Leena am 09.03.2006, 10:50 Uhr

Eure Meinung zur Auslegung des folgenden §

Auf Anhieb würde ich sagen, Du hast nicht wirklich viel Aussichten. Ein AG muss sich eigentlich gar nicht darauf einlassen, eine Elternzeit vorzeitig zu beenden, denn "dringende betriebliche Gründe", die dem entgegen stehen, lassen sich erfahrungsgemäß relativ leicht finden. Und Deinerseits muss ja eine "besondere Härte" bzw. eine gleich "erhebliche (!) Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz" vorliegen... kommt auch nicht oft vor. Ich habe schon Fälle erlebt, wo plötzliche Arbeitslosigkeit des anderen Elternteils bzw. sogar plötzlicher Tod des Ehepartners nicht für so eine "Sonderregelung" ausreichte, schlicht, weil der AG nicht genügend Geld hatte für die Bezahlung der vorzeitig wiederkehrenden Arbeitsnehmerin... schon ziemlich bescheiden! :-(

Außerdem ist es ja wohl mehr oder weniger Deine "freiwillige" Entscheidung, zu Deinem Freund zu ziehen etc., also keine "unverschuldet eingetretene Notlage" o.ä., da sehe ich wirklich nicht viel Möglichkeit, wenn der AG nicht will - und der AG muss halt nicht wollen. :-/

Ansonsten - Du schreibst, Du willst in Teilzeit wieder arbeiten. Hast Du denn vorher auch Teilzeit gearbeitet? Falls nicht, sähe das sowieso schlecht aus, denn man hat nach der Elternzeit nur Anspruch auf einen Job, wie man ihn vorher hatte, also bei Vollzeit auch nur wieder Vollzeit, Anspruch auf Teilzeit-Beschäftigung gibt es nicht... :-/

Ich hatte, insbesondere durch meine mehrjährige Tätigkeit als "Gleichstellungsbeauftragte", öfter mit ähnlichen Problemen zu tun - ich kann nur sagen, ich beantrage meine Elternzeit immer nur für ein halbes oder maximal ein Jahr, auf Verlängerungen lässt sich (zumindest mein) Arbeitgeber immer ein, auch kurzfristig, schließlich freut er sich über jeden, den er nicht bezahlen muss...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.