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Geschrieben von MrsNapi am 02.03.2011, 17:10 Uhr

Einschulungsfrage..

Wir wohnen in NRW..
mein Sohn ist im November geboren und ist derzeit 3 Jhr alt.
Wisst ihr, wann er eingeschult werden würde? Ist jetzt nur so mal eine Frage, weil manche sagen 2013 andere 2014 ,...
Kann mir jemand mal was darüber sagen??
Vielen Dank schon mal..


LG MrsNapi

 
7 Antworten:

Re: Einschulungsfrage..

Antwort von Sienna221 am 02.03.2011, 17:17 Uhr

2014. alle vor juli (ab januar) geborenen kinder werden mit 6 eingeschult, wer nach juli geboren ist wird mit 7 eingeschult.

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Re: Einschulungsfrage..

Antwort von JuliasMama am 02.03.2011, 18:15 Uhr

Ich habe das hier gefunden,- demnach wackelt die alte Regelung,wonach der Stichtag jahrgangsweise verschoben werden sollte
Zum Schuljahresbeginn 2011/2012 sieht das Schulgesetz in § 35 Abs. 1, § 132 vor, dass der Stichtag für das Einschulungsalter der 30. September ist.

Das bedeutet entsprechend § 35 Abs. 1 Schulgesetz, dass die Schulpflicht für die Kinder beginnt, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden

Gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB wird der Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters mitgezählt. Der Geburtstag stellt also den jeweiligen ersten Tag eines neuen Lebensjahres dar.

Für den Beginn der Schulpflicht im Schuljahr 2011/2012 bedeutet dies, dass Kinder, die am 01.10.2005 geboren sind, am 30.09.2011 ihr 6. Lebensjahr vollenden und deshalb auch am 01.08.2011 schulpflichtig werden.

Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 beginnt im Herbst 2011. Die neue Landesregierung beabsichtigt, dass Einschulungsalter nicht weiter generell für alle Kinder vorzuziehen, sondern es beim Stichtag 30.09. zu belassen

Diese Absicht bedingt eine Änderung des Schulgesetzes und damit ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren, dass inzwischen eingeleitet ist. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird das Ministerium über das Ergebnis rechtzeitig informieren.

Der ursprüngliche Zeitplan war so:
Zeitplan zur Vorverlegung des Stichtags vorgesehen:
- zum Schuljahr 2007/2008 der 31. Juli
- zum Schuljahr 2009/ 2010 der 31. August
- zum Schuljahr 2011/2012 der 30. September
- zum Schuljahr 2012/2013 der 31. Oktober
- zum Schuljahr 2013/2014 der 30. November
- zum Schuljahr 2014/2015 der 31. Dezember

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Re: Einschulungsfrage..

Antwort von susafi am 02.03.2011, 19:10 Uhr

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/FAQ_Einschulung/Vorziehung/index.html

momentan liegt der Stichtag beim 30.9. für NRW und eine Verschiebung ist nicht beabsichtigt... demnach kommt er 2014 rein

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stichtag ist 30.11. für 2013/2014 also kommt er 2013 rein

Antwort von LaLeMe am 02.03.2011, 19:32 Uhr

.

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Re: alle haben ein bisschen recht,

Antwort von Julie am 02.03.2011, 20:19 Uhr

aber keiner so wirklich Ahnung.
Aktuell ist es so, dass die von der "alten" (schwarz-gelben) NRW-Landesregierung eingeführte Verschiebung des Einschulungsstichtages noch gültig ist.
Die "neue" (rot-grüne) Minderheitsregierung hat zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, die Verschiebung des Stichtages "einzufrieren" (also auf dem für den Einschulungsjahr 2011/2012 gültigen Stichtag - 01.10. - zu belassen), in der letzten Schulrechtsänderung (Abschaffung der Kopfnoten, Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulgutachten) ist diese Absicht jedoch noch nicht umgesetzt worden - soll aber vermutlich mit der nächsten Schulrechtsnovelle kommen.
Selbst, wenn es jedoch bei der derzeit gültigen Regelung bleiben sollte (und der Einschulungs-Stichtag bis zum Schuljahr 2014/2015 auf den 31. Dezember verschoben wird), gilt für Einschulungen ab dem Schuljahr 2012/2013 der Satz 2 des § 35 Abs. 1. SchulG NRW:
"Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult."
Wenn du also eine Einschulung deines Sohnes im Jahr 2013 nicht möchtest, musst du das "nur" bei der Schule beantragen - fertig.
Grüße,
J.

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für welches Bundesland?

Antwort von susafi am 02.03.2011, 21:18 Uhr

Woher beziehst du die Info´s?

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Einschulungsfrage..

Antwort von MrsNapi am 03.03.2011, 13:28 Uhr

Ja, dann würde ich auf jeden Fall beantragen noch ein Jahr zu warten, wenn das tatsächlich geht.


Vielen Dank euch

LG MrsNapi

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