Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 27.02.2013, 22:54 Uhr

Die Fake-Beauftragte...

hi,

>Dann hat er nämlich das Gewohnheitsrecht, weiterhin so wenig Unterhalt zu zahlen, und Du musst es einklagen.

das gewohnheitsrecht vom reichstag 1476? oder was soll das sein?

habe ich einen titel muss ich nix einklagen. habe ich den nicht und jemand zahlt nicht muss ich klagen, egal ob derjenige vorher zuviel, zuwenig oder genau richtig gezahlt hat. entscheidend ist dann die aktuelle situation. das gilt für kindesunterhalt.

>Möglichkeiten ohne Ende.

yo, gerne auch ein tattoo am arsch

so postings liebe ich,

hallo! hier geht es immer um mütter, väter und kinder und wie sie langfristig miteinander auskommen. NICHT um: kohle steht mir nach tabelle zu und die blas ich raus wie ich will

greetz,
nachtigall

 
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