Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 05.04.2011, 11:35 Uhr

Dem kann ich nur beipflichten...

Es macht KEINEN Sinn, hier zu berichten, wie es bei einem selbst in der Gemeinde läuft UND dies dann als allgemeingültig hinzustellen. Es ist ähnlich wie bei den Mietübernahmen und einmaligen Leistungen: Das regelt jede Gemeinde individuell, es gibt kein einheitliche Regelung.

LG
Snoopy

 
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