Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 25.04.2015, 9:01 Uhr

Danyshope, das stimmt so nicht.

Falsch!!

Und zwar ganz grosses Falsch

Man MUSS sich für die ersten 2 Jahre festlegen. Heißt, wenn man nur ein Jahr Elternzeit anmeldet, dann sagt man dem AG damit, das zweite Jahr nehme ich nicht, da komme ich wieder normal arbeiten. Und darauf kann der Arbeitgeber sich berufen. Er kann, wie gesagt aber auf freiwilliger Basis, sagen OK, kein Thema, du kannst Elternzeit verlängern. Ist aber wie gesagt freiwillig.

Das 3te Jahr kann man dann wieder normal mit 7 Wochen Frist neu melden. Oder einfach, wenn man eh schon 2 Jahre genommen hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers hinten dranhängen. Will man sich das 3te Jahr aufsparen für nach den 3ten Geburtstag, dann muss auch das dem Arbeitgeber mitgeteilt werden und er kann dem zustimmen.

Kannst glauben, oder nicht. Und dann notfalls dich selbst noch einmal hier schlau machen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

 
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