Geschrieben von negua80 am 29.11.2014, 7:46 Uhr |
Bundesagentur für Arbeit-Datenschutzfrage
guten morgen,
Nein das darf die Agentur ohne dein Einverständnis nicht. Es gibt immer mehrere Auswahlmöglichkeiten : entweder anonym veröffentlicht, veröffentlicht oder gar nicht veröffentlicht. Hier macht es natürlich immer Sinn das erste zu nehmen aber Selbstverständlich darf die Agentur das nicht einfach so entscheiden. Wende dich also Montag gleich an die Agentur am besten Tel über die Service Hotline und Schildere denen was vorgefall ist. Hast du Zugangsdaten für die jobBörse bekommen? Da kannst du dann selbst in die angelegten Daten einsehen und diese auch ändern und Kontakt zu deinem arbeitsvermittler aufnehmen, den erreichst du ja sonst nie persönlich...
- Bundesagentur für Arbeit-Datenschutzfrage - Aprilscherz2000 28.11.14, 17:32
- Re: Bundesagentur für Arbeit-Datenschutzfrage - negua80 29.11.14, 7:46
- Re: Bundesagentur für Arbeit-Datenschutzfrage - andrea.sturm 01.12.14, 21:58
- Re: Bundesagentur für Arbeit-Datenschutzfrage - negua80 29.11.14, 7:46
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