Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.08.2015, 14:49 Uhr

Bräuchte auch mal Hilfe !

Trotzdem sollte sie zum JC gehen, notfalls gibt es eine vorläufige Berechnung oder zumindest die Auskunft, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen (und wo man die herbekommt).

Abwarten ist blöd, weil Ansprüche rückwirkend nicht geltend gemacht werden können.

 
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