Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mellidavid am 05.05.2011, 9:59 Uhr

Bin durch den WInd.. nochmal lange Frage bezgl "Was mit dem Kind wenn...."

Hallo,
Bin ja nur ab und an hier und les mal hie und da mit...hab einfach die Zeit nicht zu mehr!
habe weiter unten eine Frage entdeckt bezüglich" was ist mit dem Kind wenn mir was zusößt!"
Hab nicht alle Antworten gelesen...aber anscheinend ist es so, dass ein Kind möglicherweise zum "Vater" kommt auch wenn der kein INteresse hat??
Der Vater meiner Tochter (Juli 2010) hat mich im 4ten SChwangerschaftmonat verlassen (bzw sich einfach nicht mehr gemeldet) bis heute!
HAt folglich die KLeine nie gesehen...
Unterhalt geht übers Jugendamt da ich ne BEistandschaft eingerichtet hab weil er nie auf irgendwas reagiert hat!
Vaterschaft hat er anerkannt...
aber
er hat noch NIE nach ihr gefagt ...
sie noch NIE gesehen
und wie gesagt...ICH hatte den Letzten Kontakt zu ihm im 4ten Monat!

Nu bin ich natürlich unsicher...wegen den ANtworten weiter unten...
DEr blöde Hund, der mich hat sitzen lassen... der mir verschwiegen hat dass er verheiratet war...der mir seine 2 anderen Kinder verschwiegen hat... der sich nie gekümmert hat und nie gemeldet hat..:DER soll mitreden können wo die KLeine Maus hinkommt???
Lucia kennt ja nur MEINE seite der Familie... Seine weiß zwar von ihr...weil ich sie informiert habe...die haben aber ALLE keinen Kontakt gewollt....Ich hätte gerne dass die Motte WENN was ist...zu meinen Eltern kommt.... meine MAma war bei der GEburt dabei...
Leute ich könnt heulen bei der Vorstellung dass die KLeine im Falle des Falles zu WILDFRMEDEN LEuten kommt...Meiner /Ihrer Falielie entrissen wird...und ans andere Ende von Deutschland muß???
Sie hat noch einen HAlbbruder hier...würde das denn auch nicht zählen???
Der VAter meines Sohnes würde die Lütte auch nehmen(seinen Sohn hat er ja dann eh wenn ich nicht mehr wäre).... und DER kümmert sich! DER ist da...die Kleien freut sich ein Pferd wenn er kommt...
Was kann ich denn machen dass der ERZEUGER NICHT mitreden darf!!!???
bin echt grad fertig mit der WElt...!!
glg Melli

 
7 Antworten:

bleib mal locker

Antwort von groschi am 05.05.2011, 10:06 Uhr

1. kannst du ein vorsorge-testament machen. deine wünsche werden dann berücksichtigt
2. gehe ich mal nicht davon aus, dass der KV deiner kleinen dein kind nehmen wollen wird. (ähnlich wie bei mir)
3. das JA nimmt ja nicht einfach das kind und stellt es mit kleinem rucksäckchen und teddy vor die türe des KV´s, sondern schaut, was das beste für das kind ist. und das ist meist, in der gewohnten umgebung zu bleiben. (in meinem fall meine schwester....)

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Re: Bin durch den WInd.. nochmal lange Frage bezgl "Was mit dem Kind wenn...."

Antwort von Suka73 am 05.05.2011, 10:07 Uhr

Der Kern der Sache ist ja, dass man von Amts wegen „überlegt“, ob ein Vater nicht vielleicht doch dazu in der Lage wäre, sich um das Kind zu kümmern, wenn es darauf ankommt – bevor jetzt wieder die Väter losschreien! Vielleicht gibt es ja auch tatsächlich den ein oder anderen (vorher desinteressierten) Vater, der auf einmal seine Gefühle fürs Kind entdeckt.
Ich selbst bin in ähnlicher Situation wie Du, nur nicht mit zweiten Kind und Mann. Der KV von meinem Sohn hat auch keinerlei Interesse, überweist seinen Unterhalt und das wars auch schon. Wir haben keinerlei Kontakt zu seiner Familie, zu ihm selbst oder sonstiges und hatten das (bis auf zwei Besuche, da war mein Sohn erst ein paar Monate alt) bis heute auch nie. Mit Sicherheit wird das auch nie passieren.

Auch in meinem Fall würde man vielleicht in Erwägung ziehen, den KV ranzunehmen. Was ich nicht wollen würde (und ich bin mir sicher, ER auch nicht) Ich habe mal ein Sorgerechtstestament geschrieben – das war noch in München, wo ich meine Eltern als Betreuer eingesetzt habe, sollte mir mal was passieren. Durch den Umzug von München nach Berlin und durch das Umfeld, dass mein Sohn jetzt hier hat, Eltern direkt gegenüber, Schule, Freunde, Sportverein – gehe ich auch sehr stark davon aus, dass ein Gericht hier nicht pro Vater entscheiden würde…

LG Sue

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In Deinem Fall dürfte es arg unrealistisch sein ...

Antwort von chartinael am 05.05.2011, 10:46 Uhr

daß der Vater das Sorgerecht für das Kind bekommt.

Ich bin mehr wegen Fälle wie meinem beunruhigt, wo eine stabile Umgangsbeziehung zum Vater besteht und beide Ex-Partner in neuen, ehelichen Beziehungen leben. Würde ich versterben, so mein Ex auf Nachfrage, bestünde er darauf, daß unsere gemeinsame Tochter zu ihm käme. Ich habe ihm deutlich zu verstehen gegeben, daß ich das natürlich nicht möchte. Er solle weiterhin regelmäßigen Umgang pflegen, aber auf keinen Fall das Kind aus seiner jetzigen Familie herausreißen. Ich möchte, daß meine Kinder gemeinsam aufwachsen und nicht getrennt werden, wenn sie schon den Verlust der Mutter beklagen müßten.

Mein Mann weiß mittlerweile, wie er vorzugehen hat. Die Tochter ist instruiert. Ab 12 Jahren kann ein Kind nicht gegen seinen Willen umverpflanzt werden. Mein Mann wird für unsere Große bis zum letzten kämpfen. Das ist das Einzige, was mich beruhigt.

Trotzalledem, laß ein Vorsorgetestament aufsetzen, in dem Deine Wünsche bezüglich Deines Kindes klar niedergeschrieben sind, das kannst Du dann beim JA hinterlegen - als auch dem zukünftig Sorgebrechtigten übergeben (also am besten in mehrfacher Ausfertigung).

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chartinael

Antwort von Savanna2 am 05.05.2011, 11:05 Uhr

na ja wennd er KV regelm. Umgang hat wird er wohl gute chancen haben- woltlest du umgekehrterweise dass wenn er das ABR hätte seine neue Frau das Kind bekommt statt du?

Hat der KV auch neue Kinder?

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'Vorsorgetestament

Antwort von engelchen_lpz am 05.05.2011, 11:17 Uhr

ich habe für den Fall meines Todes ebenfalls ein Vorsorgetestamt erstellt. Das Original liegt bei einem Notar, jeweils eine beglaubigte Kopie bei meiner Mutter und bei den "Wichtigen Dokumenten" bei mir zuhause.

Eingesetzt als Vormund für meine Tochter habe ich meine Mutter und auch dazu geschrieben warum ich möchte, dass sie im Fall der Fälle dort hinkommt aber auch warum es nicht in meinem Sinne wäre, das Kind zu seinem Vater zu bringen.

Notar hat es abgesegnet, wie das Gericht u.U. entscheiden würde, ich weiß es nicht... Ich hoffe nur einfach , dass es nie dazu kommt, einen der Briefe öffnen zu müssen.

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Re: chartinael

Antwort von chartinael am 05.05.2011, 11:44 Uhr

Der KV hat keine weiteren Kinder. Er hat 2 Kinder aus erster Ehe, die aber fast volljährig sind. Er und seine neue Frau sind nicht mehr im Kinderbekommalter.

Wenn mein Kind nie bei mir gelebt hätte und in der neuen Familie mit neuen Geschwistern wohlbehalten ist, wäre ich mit Sicherheit die Letzte, die das Kind aus meinem Egoismus heraus wegholen würde. Nur weil ich mit der neuen Frau des Kindsvaters keine Verbindung habe, ist sie dennoch die Primärbezugsperson neben meinem Ex und den weiteren Geschwisterchen.

Das Sorgerecht und Umgangsrecht würde mir doch weiterhin wie bisher zustehen. Nur weil der Ex dann verstirbt, wird sich doch an meiner Beziehung zu dem Kind nichts ändern.

Genausowenig wie sich die Beziehung zum Vater durch meinen Tod ändern wird. Aber ich möchte ganz klar nicht, daß meine Kinder in unterschiedlichen Haushalten aufwachsen. Außerdem möchte ich nicht, daß mein Kind bei seinem leiblichen Vater und dessen neuer Ehefrau aufwächst, wenn es bessere Alternativen gibt.

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danke an alle---

Antwort von mellidavid am 05.05.2011, 21:26 Uhr

werd am Wochenende mal mit meinen Eltern was aufsetzen... und das dann dem JA vorlegen und mit denen darüber sprechen...dafür sind sie ja da...danke nochmal für eure lieben Worte!!!
glg

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