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Geschrieben von twohearts am 08.04.2009, 19:43 Uhr

Beistandschaft

Sagt mal, wer von Euch hat Beistandschaft beantragt und hat (wie ich) das Gefühl, daß es denen völlig egal ist, ob der KV zahlt, sich um einen Job bemüht oder nicht?

Hat das JugA (Beistandschaft) eigentlich keine Möglichkeit, dem KV auf die Füße zu treten, wenn er sich über zwei Jahre lang um keinen Job bemüht? Können die Sachbearbeiter dort einen Nachweis vom KV über seine Arbeitsbemühungen in Form von Kopien der Bewerbungen o.ä. verlangen?

Zwangsvollstreckung wurde mir ans Herz gelegt. Na toll ... was soll ich denn vollstrecken lassen, wenn der KV ohne Job mit seinen 5 Sachen bei Mama wohnt???

Ich habe in regelmäßigen Abständen (halbjährlich?) schon mehrfach angerufen und immer wieder darum gebeten, doch regelmäßig Nachforschungen anzustellen (z.B. über Krankenkasse, Anschreiben an den KV etc.), ob er nicht inzwischen vielleicht doch einen Job hat usw.; ich meine, das ist doch eigentlich deren Aufgabe, das selbständig zu veranlassen - oder nicht?
Ich dachte eigentlich, daß ich die Beistandschaft deswegen beantragt habe, damit dort die Unterhaltsrechte des Kindes ausreichend verfolgt werden.
Bin ich da möglicherweise schief gewickelt, wenn ich davon ausgegangen bin, daß das deren Aufgabe ist?

Wie läuft das bei Euch?

 
8 Antworten:

Re: Beistandschaft

Antwort von Fridoline am 08.04.2009, 19:56 Uhr

Hallo!

Also ich habe auch seit der Geburt meiner Kleinen eine Beistandsschaft beim JA.
Ich muß aber sagen, ich habe, was die Sachbearbeiterin betrifft, einen echten Glücksgriff gemacht!
Sie hat sich echt hinter die Sache geklemmt, und ihn erst zig mal angeschrieben: keine Reaktion...Dann sollte er seine Arbeitsbemühungen vorlegen: keine Reaktion.
Es wurde mit einer gerichtlichen Festsetzung des Unterhalts gedroht: keine Reaktion...
Ich wurde über jeden Schritt informiert und konnte mit jeder Frage zu ihr kommen...
Mittlerweile geht er arbeiten...
Vielleicht solltest Du ein bissl mehr Druck machen..Unterhaltvorschuß bekommst Du ja auch nur begrenzt...
Ich wünsch Dir gute Nerven und viel Glück!
LG

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Re: Beistandschaft

Antwort von twohearts am 08.04.2009, 20:02 Uhr

Wenn ich nicht auf die zugehe, passiert GAR NICHTS! :o(

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Re: Beistandschaft

Antwort von Fridoline am 08.04.2009, 20:15 Uhr

Naja..Also der Vater meiner Tochter hatte immer die Ausrede, daß er, solange er hartz 4 bekommt, eh nicht zahlen muß...Wo er ja auch Recht hatte...
Aber darauf kann er sich ja nicht ewig ausruhen...
Hast Du denn gar keinen Kontakt zum KV? Könntest vielleicht in Ruhe mit ihm reden?

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Re: Beistandschaft

Antwort von spiky73 am 08.04.2009, 20:49 Uhr

hallo,

bei uns schleicht es auch nur so hin, allerdings sind wir erst mal im stadium der vaterschaftsfeststellung.

da der vater jedoch amerikaner ist und wie die meisten von der sorte in amerika (usa) lebt, zieht sich das eben in erster linie wegen der zustellungszeremonie der ganzen unterlagen. die müssen entsprechend dem haager abkommen zugestellt werden, und - so wurde mir gesagt - kann da ein schreiben schon mal 3-4 monate unterwegs sein.
(zum vergleich: ein normaler luftpostbrief aus deutschland nach amiland bzw. zurück läuft meist grad mal 5 tage, wenn der briefträger nicht pennt).

das ist natürlich schon ziemlich frustrierend und ich bin der überzeugung, dass es viel schneller gegangen wäre, wäre der vater noch hier im land.

liebe grüsse,
martina

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Re: Beistandschaft

Antwort von shinead am 08.04.2009, 21:26 Uhr

Ich hatte eine Beistandschaft eingerichtet und dem Jugendamt wegen "nichtstun" wieder entzogen.

Ähnlich gelagerter Fall: Vater Hartz IV Empfänger, der offensichtlich keinen Job sucht (O-Ton: Der Staat muss sich leute wie mich, die nicht arbeiten wollen leisten können!) und bei seinen Eltern wohnt.
Nach Genehmigung des UVG-Antrags war die Sache für das Jugendamt gelaufen. Kein Hinweis an den KV betreffs erhöhter Erwerbsobliegenheit oder so.

Also Beistandschaft entzogen, Beratungsschein beim Amtsgericht geholt und ab zur Rechtsanwältin.

Dann wurde der Hartz IV Bescheid angefordert. Siehe da, keine Wohnkosten drauf. Kostenloses Wohnen gilt als eine Art "geldwerter Vorteil", da bestimmte Teile des Geldes ja für Wohnkosten eingerechnet sind. Da gäbe es also eine Art fiktives Einkommen.
Ausserdem wurde wehement von meiner RAin widersprochen, dass er keinen Job mehr finden könne. Ich habe sogar einen Samstag Anzeigen aus der Zeitung ausgeschnitten und an meine RA gefaxt. Die wurden dann prompt weitergeleitet mit der Nachfrage, ob er sich dort beworben hat.

Ich kriege jetzt Unterhalt. Seine Eltern überweisen und er muss von seinem Geld 150 Euro latzen. *gg*
Ich finde das extrem gut und kann nur zum Besuch beim Rechtsanwalt raten, wenn das JA nicht in die Pötte kommt.

Gruß
Corinna

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Re: Beistandschaft

Antwort von Mack4 am 08.04.2009, 22:29 Uhr

Mir geht es genauso. Ich muss dem JA pausenlos auf die Füße treten und es passiert trotzdem gar nichts. Vor allem seit dann der UVG ausgelaufen ist, habe ich das Gefühl, dass die Sachbearbeiterin nur noch angenervt ist.

LG Sylvia

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Re: Beistandschaft

Antwort von shinead am 08.04.2009, 22:32 Uhr

Geh zum Anwalt...

Der zieht noch ganz andere Sachen aus dem Hut und schreibt viel "nettere" Briefe. *gg*

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Re: Beistandschaft

Antwort von twohearts am 09.04.2009, 10:17 Uhr

Ich kann mit dem KV über dieses Thema nicht sprechen. Er tut nach außen hin immer so, als würde er sich den Allerwertesten aufreissen, um an einen Job zu kommen - macht er aber nicht. Das kenne ich noch aus unserer gemeinsamen Zeit. Wenn ich nicht die Stellenbörsen gewälzt hätte für ihn, hätte er keine einzige Bewerbung gepinselt! Er sitzt nur dazu am PC, um in irgendwelchen Spielen Schlachten zu schlagen ... Bewerbungen schreiben sind ihm fremd!

Allerdings möchte ich ungern meine Anwältin wieder einschalten - denn dann kommt er mir wieder mit irgendwelchen Repressalien die Kleine betreffend, mit denen er genau weiß, daß er mich treffen kann.

Würde denn eine "Untätigkeitsbeschwerde" beim Amt nützen?

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