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Geschrieben von fledermaus24 am 24.03.2011, 15:16 Uhr

Beistandschaft vom Ja?

Hat jemand von Euch eine Beistandschaft vom Jugendamt? Hat mir jetzt jemand empfohlen:-) Kann ich dann trotzdem den Unterhalt vom Anwalt festlegen lassen?

 
8 Antworten:

Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von micha67 am 24.03.2011, 15:34 Uhr

Wir haben die Beistandschaft, das JA legt den Unterhalt fest - spätestens alle 2 Jahre kommen die Kinder (glaube ich ) in eine höhere "Gehaltsklasse" und dann wird neu berechnet - immer mit dem aktuellen Einkommen des KV.

Ich fand das bisher sehr angenehm, ich habe keine Rennerei und der KV zahlt, weil die Behörde ihn dazu verdonnert - ich lasse ihn das Geld ans JA überweisen, die zahlen es dann an mich aus.

Und sobald die Kids volljährig werden, hört die Beistandschaft offiziell auf, aber die Kinder können sich weiterhin vom JA vertreten lassen - meine beiden Großen machen das so und es klappt sehr gut!

Ist alles kostenfrei und genauso gut wie ein Anwalt!

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Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von shinead am 24.03.2011, 15:55 Uhr

Ich hatte mal die Beistandschaft.
Ergebnis: Den Antrag für UVG hatte ich sehr schnell in den Händen. Um die erhöhte Erwerbsobliegenheit hat sich niemand gekümmert.

Ich habe dann die Beistandschaft gekündigt und mir eine Anwältin gesucht. Ein bisschen Druck, insgesamt 3 Schreiben und schon kriege ich meinen Mindestunterhalt von seinen Eltern gezahlt...

Ich kann nur sagen das mein Jugendamt definitiv desinteressiert war.

Die Leistung steht und fällt mit den Mitarbeitern.

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Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von schulle1608 am 24.03.2011, 17:43 Uhr

in meinem fall wäre die beistandschaft unnötig gewesen, denn der kv zahlt das was gesetzlich vorgeschrieben ist obwohl er den verdienst nicht hat. die beistandschaft habe ich auf anraten des jugendamtes nur gemacht, das die dann immer ab und an mal nachhaken wie denn sein verdienst jetzt ist und das er eben unterhalt nachzahlen musste, wo er dachte er könne es mit dem dispo unseres damals gemeinsamen girokontos verrechnen. er hat nämlich die ersten zwei drei monate keinen unterhalt gezahlt, weil er es verrechnet hat mit dem dispo, wie gesagt! aber das musste er schön nachzahlen ansonsten hätte er es zivilrechtlich gegen mich gelten machen müssen. also im großen und ganzen ist so ne beistandschaft nicht verkehrt. ich habe einen unterhaltstitel da steht drin was er ab wann zahlen muss und das JA überwacht das eben, dass er es auch zahlt. er würde es aber auch so zahlen. auch wenn er jetzt seinen meister hat und die firma seines vaters übernimmt oder bereits übernommn hat, ich mache da keinen druck, dass das JA nachhakt und er evtl. die geschäfte offen legen muss und evtl. noch mehr unterhalt bei raus kommt. denn wenn es nach mir gegangen wär hätte ich nie geld von dem angenommen, aber heute merke ich das man es doch wirklich braucht!

die beistandschaft läuft mehr oder wenier im hintergrund, du brauchst dich um nichts zu kümmern und irgendwann wunderst du dich eben,weil du auf einmal mehr geld bekommst oder ne nachzahlung so wie ich. das passiert aber auch nur wenn sich das kindergeld erhöht oder so.

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Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von fledermaus24 am 24.03.2011, 18:05 Uhr

Also brauch ich die eigentlich nicht, wenn der Anwalt den Unterhslt festlegt und der KV zahlt?

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Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von schulle1608 am 24.03.2011, 18:06 Uhr

nee...die brauchste dann nicht! aber wieso der anwalt? seid ihr verheiratet gewesen, dass der anwalt mir ins spiel kommt?

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Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von fledermaus24 am 24.03.2011, 18:08 Uhr

Ja sind verheiratet. Und da er in der Ehe schon nicht verläßlich sich um die Finanzen gekümmert hat, muß ich den Anwalt einschalten.

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Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von schulle1608 am 24.03.2011, 18:13 Uhr

achso na dann lass mal den anwalt machen, das jugendamt handelt eigentlich immer im interesse des kindes...und da ihr euch nicht einig seid, deshalb der anwalt. der wird das schon machen.

war zwar nicht verheiratet, aber ich weiß das das jugendamt bei uneinigkeiten der eltern eher abstand nimmt, deshalb geht man dann zum anwalt.

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Re: Beistandschaft vom Ja?

Antwort von maja12374 am 24.03.2011, 22:11 Uhr

Hallo,

Ich habe bei beiden Kindern die Beistandschaft gehabt. Bei dem ältesten schaut kein Schwein nach dem Vater, seit 8 Jahren zahlt er keinen Unterhalt und das JA rückt nicht die Unterlagen zur Strafanzeige raus!

Bei der kleinen hat das JA für den Kindesvater gearbeitet und mit wildfremden Personen über mein Kind gequatscht und wie se doch am besten vorgehen. Das eingeleitete Verfahren hat sich in Luft aufgelöst...scheinbar....denn ich habe nie wieder was gehört und der Ki-Vater zahlt stolze 70,-€...Wow.

Da ich nun umziehe und diesen Saustall von Stadt hier verlasse, werde ich alles einem Anwalt übergeben der am besten noch prüft ob was gegen die Beistandschaft getan werden kann, da hier gegen den Schützling und für die gegnerische Partei gearbeitet wurde.

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