Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 03.12.2012, 16:47 Uhr

Auch eine Frage dazu...

Der KV hat Umgang und das recht und die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern. Das er das Kind wo anders abgibt (und dann die Biege macht) gehört sicher nicht zu dem was okay ist.

 
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