Geschrieben von shinead am 11.05.2012, 10:58 Uhr |
andwere seite des unterhaltskampfes
Ok, falsch verstanden, sie fordert Kindesunterhalt - richtig?
Da kommt er nicht dran vorbei. Euer gemeinsames Kind wird über die DDT berücksichtig. Die geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus.
Gehst Du arbeiten, oder kommt er für Dich innerhalb der Elternzeit (noch) auf? Dann hättest Du ja auch Anspruch auf Unterhalt.
Bei drei unterhaltsberechtigten Personen wird die nächst-niedrigere Gehaltsstufe als Richtschnur genutzt.
Warum kommt die Dame jetzt nach 12 Jahren??? *staun*
- andwere seite des unterhaltskampfes - toastie 11.05.12, 10:16
- Re: andwere seite des unterhaltskampfes - shinead 11.05.12, 10:19
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