Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 11.05.2012, 10:58 Uhr

andwere seite des unterhaltskampfes

Ok, falsch verstanden, sie fordert Kindesunterhalt - richtig?

Da kommt er nicht dran vorbei. Euer gemeinsames Kind wird über die DDT berücksichtig. Die geht von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus.
Gehst Du arbeiten, oder kommt er für Dich innerhalb der Elternzeit (noch) auf? Dann hättest Du ja auch Anspruch auf Unterhalt.

Bei drei unterhaltsberechtigten Personen wird die nächst-niedrigere Gehaltsstufe als Richtschnur genutzt.

Warum kommt die Dame jetzt nach 12 Jahren??? *staun*

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.