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von sunny3010  am 30.11.2010, 19:46 Uhr

an alle AE´s ....halbes kind auf lohnsteuerkarte....richtig oder falsch??

bekomme kein unterhalt für meine maus,
hab das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht

bitte um meinungen

dankeeee

 
9 Antworten:

Re: an alle AE´s ....halbes kind auf lohnsteuerkarte....richtig oder falsch??

Antwort von Joni76 am 30.11.2010, 19:50 Uhr

Also ich glaube, ich hab Klasse II mit 1 Kind. Aber ohne Gewähr..Habe auch das alleinige SR.

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Re: an alle AE´s ....halbes kind auf lohnsteuerkarte....richtig oder falsch??

Antwort von Patti1977 am 30.11.2010, 19:57 Uhr

es ist erstmal richtig, ohne unterhalt kann man aber den anderen halben freibetrag nachtragen lassen oder über steuererklärung die anrechnung einfordern.

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Re: an alle AE´s ....halbes kind auf lohnsteuerkarte....richtig oder falsch??

Antwort von bobfahrer am 30.11.2010, 20:00 Uhr

Den halben FB kann man imho nur eintragen wenn man Unterhalt zahlt oder das Kind bei einem lebt. Wer nichts bezahlt wird auch steuerlich nicht begünstigt.

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Re: an alle AE´s ....halbes kind auf lohnsteuerkarte....richtig oder falsch??

Antwort von +emfut+ am 30.11.2010, 20:03 Uhr

Mit ABR oder SR hat das nichts zu tun.

Aber wenn Du keinen Unterhalt bekommst, kannst Du auf Antrag das ganze Kind eintragen lassen.

Gruß,
Elisabeth.

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super dann wäre das geklärt, nochmal ne frage....steh grade aufm schlauch..

Antwort von sunny3010 am 30.11.2010, 20:07 Uhr

was hat es denn auf sich mit dem kinderfreibetrag??
komm da nicht mit...
danke euch

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Re: super dann wäre das geklärt, nochmal ne frage....steh grade aufm schlauch..

Antwort von susafi am 30.11.2010, 20:09 Uhr

du wirst steuerlich begünstigt... lohnt sich also wenn man arbeitet

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Re: super dann wäre das geklärt, nochmal ne frage....steh grade aufm schlauch..

Antwort von Danie1710 am 30.11.2010, 21:01 Uhr

Du kannst schon das ganze Kind auf Dich eintragen lassen, selbst wenn er Unterhalt zahlt, es jedoch weniger als 75 % sind.
Mit der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt und ändern lassen!

LG
Danie

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Re: super dann wäre das geklärt, nochmal ne frage....steh grade aufm schlauch..

Antwort von Suka73 am 01.12.2010, 1:44 Uhr

Also, das ist so:
Vater - halbes Kind
Mutter - halbes Kind

So ist das erstmal grundsätzlich.
Wenn der Vater aber, wie in Deinem Fall, keinen Unterhalt oder nur unter 75% seiner Unterhaltszahlungen nachkommt, so kannst Du bei Deiner Steuererklärung für das vergangene Jahr das "ganze" Kind beantragen bzw. eintragen lassen. Da gibt es eine extra Zeile auf der Anlage Kind.

LG Sue

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Re: super dann wäre das geklärt, nochmal ne frage....steh grade aufm schlauch..

Antwort von kevome* am 01.12.2010, 8:56 Uhr

Es ist bloß finaziell nicht immer die günstigste Lösung, wenn man sich den halben Kinderfreibetrag übertragen läßt, weil dann in der Steuererklärung auch das komplette Kindergeld berücksichtigt wird. In den meisten Fällen bringt es mehr, wenn man sich nur den Betreuungsfreibetrag übertragen läßt und dann bei der Günstigerprüfung auch nur das halbe Kindergeld angerechnet wird.

Gruß
Kerstin

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