Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Birgit22 am 03.12.2012, 12:42 Uhr

absprachen einhalten

"Klingt gut. Wenn das Zwangsgeld für die Mutter gerichtlich festgelegt wird, liegt es nicht nah auch das Zwangsgeld für den Vater gleichzeitig festzulegen?"

Glaube da scheitert man bei Gericht. Mir ist zumindest noch nie zu Ohren gekommen, dass einem Umgangsunwilligen Zwangsgeld auferlegt wurde bei Nichterscheinen zum Umgang. Das Kind hätte davon auch nichts, wenn der Unwillige quasi Zeit absitzt mit dem Kind.
Dies gäbe vermutlich bei Gericht und den Anwälten noch einiges an Verfahren und Kosten mehr.

Fakt ist leider, wenn man einen unzuverlässigen Vater/Mutter hat, der den Umgang nach eigenem Gut Dünken für sich alleine regelt, sollte man immer mit allem rechnen, und für alles gewappnet sein.

Bei uns sieht es nun so aus, dass nach 14 Jahren komplette Funkstille herrscht, seit mehr als 2 Jahren gar kein Kontakt mehr hergestllt wurde, und mein Sohn sich inzwischen auch mit Händen und Füßen wehrt. Inzwischen bin ich genauso umgansunwillig wie der Vater !

 
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