Geschrieben von jessy-less am 25.02.2011, 11:16 Uhr |
ABR
wie geh ich denn vor wenn ich das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen möchte? kindsvater stimmt dem zu.
geht das übers jugendamt, oder was muss ich genau tun?
bedrückendes erlebnis
Antwort von toastie am 25.02.2011, 11:26 Uhr
hallo,
ich war gestern mit kind und mann bei mc donalds.
gegenüber von uns sassen ein vater mit seinem sohn.
der hat das kind am laufendem band bekoffert
wenn du erst beim papa wohnst geht das andersrum...
deiner mutter is es egal wie du isst,mir nicht,dann werde ich dir das erstmal beibringen...
setz dich ordentlich hin....
mit sieben jahren noch nicht richtig essen können...
schlaf nicht ein beim essen...
der kleine tat mir so leid.der hat keinen ton gesagt und wurde immer kleiner.
musste ich nur mal loswerden
lg n.
oh sorry,
Antwort von toastie am 25.02.2011, 11:27 Uhr
sollte eigentlich über deinen beitrag
Re: ABR
Antwort von toastie am 25.02.2011, 11:29 Uhr
hat das die mutter nicht automatisch?
Re: oh sorry,
Antwort von taram am 25.02.2011, 11:29 Uhr
Ich wäre bei dem Vater aufgeschlagen und hätte ihm vermittelt, dass das seelische Mißhandlung ist.
Re: ABR
Antwort von jessy-less am 25.02.2011, 11:41 Uhr
nein, wir haben GSR
aber ich möchte das alleinige ABR aus dirversen grünen und wollte wissen, was ich genau tun muss. wie gesagt, der KV stimmt dem zu.
ABR oder ASR
Antwort von Thaga am 25.02.2011, 11:48 Uhr
meinst du das alleinige Sorgerecht oder das aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ?
das letztere hat der, bei dem das kind den lebensmittelpunkt hat - soweit ich weiß...
Re: ABR
Antwort von toastie am 25.02.2011, 11:48 Uhr
du verwirrst mich grad.
in deinem ausgangsposting schreibst du du möchtest das ABR.
ABR- aufenthaltsbestimmungsrecht
du möchtest sicher wissen wie du das ASR-alleinige sorgerecht bekommen kannst.
wenn dem so ist musst du zum familiengericht und der KV wird dort angehört.
wenn er dann immer noch einverstanden ist dürfte es eigentlich keine probleme geben.
mein ex hat dem auch erst zugestimmt und dann als es ernst wurde hat er es zurückgezogen.
lg n.
Thaga
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 25.02.2011, 12:16 Uhr
Falsch!
Bei gemeinsamen Sorgerecht hat das _nicht_ zwingend der, bei dem das Kind lebt.
Wenn bei GSR EIN Elternteil das ABR haben möchte, braucht es eine Einigung und/ oder eine Klage vor Gericht.
LG
S
Re: ABR
Antwort von Pedilein am 25.02.2011, 12:32 Uhr
ABR muß beantragt werden, habe ich damals gemacht als ich mit den kids weg gezogen war.
ASR bekommt man ohne trifftige gründe nicht, das ist eine sehr schwere sache.
Re: ABR
Antwort von Pedilein am 25.02.2011, 12:35 Uhr
http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
Re: ABR
Antwort von desireekk am 25.02.2011, 13:13 Uhr
Auch zur Erlangung des ABR muss man vor das Familiengericht.
Es wird schnell durch sein, wenn der KV zustimmt, aber es muss immer über einen Richter laufen.
Viele Grüße
Désirée
Re: ABR
Antwort von jessy-less am 25.02.2011, 13:17 Uhr
okay, danke desire, das wollte ich wissen
und wie mach ich das genau? dort anrufen, hingehen, ein schriftsatz aufsetzen? wenn schriftsatz, was muss ich darein schrieben? reicht es die erklärung beizufügen, die der KV unterschrieben hat, dass er dem zustimmt? oder kommt es zu einer anhörung? und wer trägt die kosten, wenn ich von harz4 lebe?
wir haben gemeinsames sorgerecht, das kann auch so bleiben, aber ich möchte das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht. um nicht mehr und um nicht weniger geht es ;)
Re: ABR
Antwort von desireekk am 25.02.2011, 13:54 Uhr
Hallo,
ruf einfach mal beim Amtsgericht an, verlange das Familiengericht, die können Dir genau sagen wie es läuft.
Viele Grüße
Désirée
Re: ABR
Antwort von hatschipuhh am 25.02.2011, 20:43 Uhr
hallo,habs gerade hinter mir ,
du musst anwaltlich vertreten sein,denn es läuft übers familiengericht.
also am besten zu deinem anwalt der stellt den antrag und warten auf termin.
gruss
Hatschipuhh
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 25.02.2011, 20:58 Uhr
Beim Familiengericht muss man nicht zwangsläufig anwaltlich vertreten sein.
LG
S
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