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Geschrieben von Goldbärchen am 22.05.2006, 20:10 Uhr

@tamu05 und Phykon

Hallo,

seit 01.04. werden die U25 (junge Erwachsene unter 25 Jahren) auf den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern verwiesen.
Kosten der Unterkunft werden daher abgelehnt (Ausnahmen sind natürlich möglich).
Zum Kindergeld: natürlich können junge Erwachsene mit eigener Wohnung Kindergeld bekommen, vorausgesetzt sie sind ausbildungsplatzsuchend gemeldet.

Gruß,

Goldbärchen

 
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