Geschrieben von Goldbärchen am 22.05.2006, 20:10 Uhr |
@tamu05 und Phykon
Hallo,
seit 01.04. werden die U25 (junge Erwachsene unter 25 Jahren) auf den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern verwiesen.
Kosten der Unterkunft werden daher abgelehnt (Ausnahmen sind natürlich möglich).
Zum Kindergeld: natürlich können junge Erwachsene mit eigener Wohnung Kindergeld bekommen, vorausgesetzt sie sind ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
Gruß,
Goldbärchen
- Harzt IV, wie schön, jetzt kapietrts auch noch der - JoVi66 21.05.06, 21:15
- Re: Oh Gott.............pass bloß auf... - reasonAlia 21.05.06, 21:39
- Ganz meine Meinung JOWI - Claudia36 21.05.06, 21:58
- Re: Ganz meine Meinung JOWI - tamu05 22.05.06, 7:44
- Re: Ganz meine Meinung JOWI - Phykon 22.05.06, 9:02
- @tamu05 und Phykon - Goldbärchen 22.05.06, 20:10
- Re: Ganz meine Meinung JOWI - Phykon 22.05.06, 9:02
- Re: Ganz meine Meinung JOWI - tamu05 22.05.06, 7:44
@Benedikte
Deutschland und die rechte Gewalt
Grauenhaft-gerade gelesen
Na...wie alt seid ihr wirklich alle???
Deutschland=unbeliebt
Frage mal hochzieh. Erziehungsgeld nächstes Jahr?
@JoVi66 wegen Da Vinci*Achtung Filminfo*
Ein bißchen weltfremd (Ökosocken)?
Sakrileg, Buch und Film?