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Geschrieben von SusanneZ am 11.10.2006, 11:58 Uhr

@ scheini77

Ja, kannst du soweit ich weiß - die Dinger dürfen schließlich kein Geheimnis sein!

Wenn du zum 31.12.2006 gekündigt hast, dann gelten (meiner Meinung nach) die vereinbarten Arbeitsstunden für Urlaub und abzufeiernde Überstunden. Alles andere wäre ja ne falsche Grundlage. Also, du musst von deinen 50 Stunden pro Monat für die Überstundenabfeierung dabei ausgehen. Urlaub nehmen würde ich dir empfehlen, da er sonst verfällt. Die Mitnahme ins nächste Jahr wäre nur gestattet, wenn dein neuer AG (falls es den gibt oder das Arbeitsamt) damit einverstanden ist. 10 Tage à vereinbarter Arbeitszeit (6 Stunden pro Tag?) rechnen und von den 50 Stunden im Dezember und den restlichen Stunden im November abziehen.

LG

 
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