Geschrieben von SusanneZ am 11.10.2006, 11:58 Uhr |
@ scheini77
Ja, kannst du soweit ich weiß - die Dinger dürfen schließlich kein Geheimnis sein!
Wenn du zum 31.12.2006 gekündigt hast, dann gelten (meiner Meinung nach) die vereinbarten Arbeitsstunden für Urlaub und abzufeiernde Überstunden. Alles andere wäre ja ne falsche Grundlage. Also, du musst von deinen 50 Stunden pro Monat für die Überstundenabfeierung dabei ausgehen. Urlaub nehmen würde ich dir empfehlen, da er sonst verfällt. Die Mitnahme ins nächste Jahr wäre nur gestattet, wenn dein neuer AG (falls es den gibt oder das Arbeitsamt) damit einverstanden ist. 10 Tage à vereinbarter Arbeitszeit (6 Stunden pro Tag?) rechnen und von den 50 Stunden im Dezember und den restlichen Stunden im November abziehen.
LG
- Kennt sich vielleicht jemand damit aus! - Scheini 77 11.10.06, 11:03
- Re: ja, ich denke zumindest ausreichend - SusanneZ 11.10.06, 11:35
- Re: @ SusanneZ - Scheini 77 11.10.06, 11:45
- Re: @ scheini77 - SusanneZ 11.10.06, 11:58
- ohne die anderen beiträge gelesen zu haben - Claudia36 11.10.06, 12:13
- bei deinem urlaub kommt es nicht darauf an, - two_kids 11.10.06, 12:40
- Klar aber - Claudia36 11.10.06, 12:59
- irgendwie nicht - two_kids 11.10.06, 14:15
- Und DAS ist falsch. - Trini 12.10.06, 11:22
- irgendwie nicht - two_kids 11.10.06, 14:15
- Klar aber - Claudia36 11.10.06, 12:59