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Geschrieben von stetibi am 04.12.2006, 22:35 Uhr

@maleja

Hallo,

Vielleicht rechnet die so:
Du arbeitest 6 Std. die Woche. Angenommen die normale Arbeitszeit bei euch in Vollzeit ist 40 Std. die Woche, dann arbeitest du 15 %. Der "normale Urlaubsanspruch" bei Vollzeit liegt bei zwischen 25 und 30 Arbeitstagen. Angenommen 30 Arbeitstage, davon sind 15 % = 4,5 "Arbeits"tage. Da du nur 2 Arbeitstage in der Woche hast, wäre das ein Urlaubsanspruch von 2 Wochen und einem halben Tag - das entspricht in etwa 11 "Werk"tagen.
Ob das so stimmen kann - keine Ahnung, aber andererseits hättest du bei 11 "Arbeits"tagen Urlaubsanspruch (und 2 Arbeitstagen pro Woche) ja einen Urlaubsanspruch von über 5 Wochen. Als Mini-Jobberin?
(Ich arbeite auch Teilzeit, 75 %, bei mir wird alles - Gehalt, Urlaubsanspruch auf 75% reduziert).

Tina hat recht, du solltest dich auch anderweitig schlau machen, wie dein Vertrag zu verstehen ist aber dir auch von deiner Chefin erklären lassen, wie sie auf 14 Urlaubstage kommt, denn das passt ja bei drei Wochen gar nicht, wenn kein Feiertag auf einen deiner üblichen Arbeitstage gefallen ist.

Was ich nicht verstehe, ist, dass du in sonstigen Angelegenheit mit diesem Drachen noch herumdiskutierst, du sagst ja selbst sie ist nicht die letzte Instanz. Da gibt es doch bestimmt höher gestellte Personen in dieser Redaktion, die deine Arbeit zu schätzen wissen, oder? Kannst du nicht bei denen mal anklopfen und ihr zu vestehen geben, dass auch du deine Beziehungen hast und sie sich ihre Umgangsart verkneifen kann?

LG, Stefanie

 
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