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Geschrieben von DK-Ursel am 07.02.2015, 9:38 Uhr

zum themaKinder schlagen

Hejallesammen!

Ein Fall, wo ein Vater ein Kind dauerhaft und schließlich sogar totschlägt, gehört natürlich vors Gericht.Strafen inDtld. kenne ich auch nicht (nicht einmal hier in DK).
ABER:
Mir wäre viel lieber,wenn weniger gestraft und mehr geholfen würde, denn oft wissensolche Eltern es nicht anders, nicht besdser und haben keine Alternative zur gewaltfreien Erziehung.
Man kkann jemandem nicht ein (unangemessenes/verkehrtes) "Erziehungsmittel" wegnehmen und ihn ohne Alternative zurücklassen.
Das funktioniert dann natürlich bicht sehr gut.

Gruß Ursel,DK

 
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