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Geschrieben von Danyshope am 16.02.2016, 18:31 Uhr

Wohnungsübergabe

Muss doch schon fast am 29ten stattfinden. Immerhin müssen dir die jetzigen Vermieter am 1.3 spätestens um 8.00 Uhr dir Schlüssel überreichen, sonst kannst Du anteilig Miete verlangen. Und wenn keine Übergabe stattgefunden hat, schneiden die sich ja selbst ins eigene Fleisch, immerhin haben die dann auch keinen nachweis wer für welchen möglichen Schaden haftet. Und wenn die erst später dir die Wohnung übergeben, ein Nachmieter dann eben nicht rechtzeitig rein kann, müssen die für dessen Schaden evtl auch noch haften.

Würde da also anrufen und nachfragen. Und eben darauf hinweisen.

 
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