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Geschrieben von Hase67 am 04.04.2022, 13:39 Uhr

wobei ich mir schwer vorstellen kann

Es geht doch gar nicht darum, ob man deshalb angezeigt wird. Man nimmt billigend in Kauf, einer anderen Person körperlichen Schaden zuzufügen, wenn man so etwas tut. Hat man da nur eine Hemmschwelle, wenn man deshalb angezeigt wird? Das finde ich ehrlich gesagt erschreckend, auch wenn es möglicherweise naiv ist zu denken, dass man sich da vorher Gedanken drum macht. Wir hatten es doch kürzlich erst mit dem Thema, dass wir unsere Kinder zum Verzicht auf körperliche Gewalt erziehen. Aber um sich gegen einen lästigen Anruf zu wehren und weil man den Belästiger nicht sehen kann, kann man das machen, so lange einen keiner anzeigt?

Das ist ein ANRUF. Klar, man sollte nicht den Fehler machen, eine Antwort zu geben, die zum Nachteil werden könnte. Also nie mit "Ja" oder "Yes" antworten und aufpassen, wenn man ähnlich klingende Wortbestandteile im eigenen Namen hat. Weshalb man sich besser nicht mit "Ja, hallo?" am Telefon melden sollte.

 
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