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Geschrieben von shinead am 04.04.2018, 20:53 Uhr

wer was wie womit

Trotz Kommentar der Tagesschau: die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt nur im Strafverfahren und das wird nicht mit anderen Ländern geführt.

Putin könnte sich vor der Wahl so auch als Patriot bestätigen und auf den Opfertron klettern. Das ist kein Motiv? *grübel*

 
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