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Geschrieben von Mai08+Baby am 31.07.2013, 20:07 Uhr

Wer ist eigentlich in der Beweislast der Käufer oder der Verkäufer?

Der Käufer kann ja auch rummanipuliert haben und irgendwelche Sachen behaupten.

Das Problem ist wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht ist auch ein Privatverkäufer verpflichte den Artikel zurückzunehmen. Aber es muß ja erstmal bewiesen werden das der Verkäufer es verschwiegen hat bzw. das er die Kamera wirklich neuwertig war und nichts dran war.

Gina

 
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