Geschrieben von Ralph am 31.07.2013, 15:07 Uhr |
Das ist ein allgemein verbreiteter Irrglaube...
... daß ein Privatverkauf grundsätzlich von einer Rücknahme entbindet. Rechtlich geht es hier um einen ganz normalen Verkauf, bei dem der Verkäufer bestimmte Eigenschaften der Kamera zugesichert hat und für die er geradestehen muß. Weicht die Ware von dieser Beschreibung gravierend ab, ist der Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet. Das nur nebenbei. Der Traum, als Privatmann alles bestens anzupreisen, zu verkaufen und sich dann darüber zu freuen, den Schrott endlich gewinnbringend los zu sein, gehört ins Reich der Fantasien.
Bei der Beschreibung "Top-Zustand, neuwertig, nur einmal ausgepackt und ausprobiert" erwarte ich aber hallo ein hochglanzpolierte Gehäuseoberfläche, null Kartzer auf Display, neuwertig eben. Wie hier jemand schrieb, das sei gebraucht im gutem Zustand... nein, neuwertig OHNE weitere Nennung von Fehlern heißt im Prinzip weitgehend neu, nur aber eben gebraucht.
Hier soll eine Taste stark abgegriffen sein und vorne ein großer Kratzer sein. Das spricht für eine vorangegangene exzessive Nutzung, auf jeden Fall ist das kein TOP-Zustand mehr, und neuwertig schon gar nicht. Das geht eher schon in den Täuschungsbereich.
Wer jetzt was zuerst losschickt, das ist die Frage. Beweistechnisch wäre es sicherlich besser, erst das Geld zu verlangen und dann den Artikel zurückzusenden, schon alleine um sicher zun gehen, daß man auch das doppelte Porto bekommt. In der Praxis sieht es aber tatsächlich eher nach "Erst die Ware, dann das Geld!" aus, in beiden Richtungen.
Ich würde mal auf das Bewertungsprofil des Verkäufers schauen und meine Entscheidung davon abhängig machen. Wenn das eigene Profil selbst Friedfertigkeit aussagt, würde ich damit argumentieren und erst das Geld fordern. Sollte der Verkäufer letztlich nach einem Kamerarückversand Schwierigkeiten machen, sollte eine Meldung bei Ebay in Aussicht gestellt werden. Dann gibt es auf jeden Fall ärgerlichen Mehraufwand beim Verkäufer, zusätzlich eine negative Bewertung... das will doch eigentlich niemand, es sei denn, daß der Verkäufer nicht sauber ist.
Ralph
- Ebay Privatkauf Rückabwicklung - Erst ware dann Geld? - mick_2002 31.07.13, 12:24
- Re: Ebay Privatkauf Rückabwicklung - Erst ware dann Geld? - catalanya 31.07.13, 12:46
- Das ist ein allgemein verbreiteter Irrglaube... - Ralph 31.07.13, 15:07
- Re: Ebay Privatkauf Rückabwicklung - Erst ware dann Geld? - Berlinga 31.07.13, 12:46
- Re: Ebay Privatkauf Rückabwicklung - Erst ware dann Geld? - lilliblue 31.07.13, 13:49
- Re: Ebay Privatkauf Rückabwicklung - Erst ware dann Geld? - SchwesterRabiata 31.07.13, 14:23
- Re: Ebay Privatkauf Rückabwicklung - Erst ware dann Geld? - mick_2002 31.07.13, 14:27
- Wie, der Verkäufer muss das prüfen? Er weiß doch wohl, was er verkauft hat. - lastunicorn 31.07.13, 14:44
- Verkäufer kann auch der Verlierer sein Geld weg + Ware Weg - 1j-2l-3s-4k--5 31.07.13, 19:20
- Wie, der Verkäufer muss das prüfen? Er weiß doch wohl, was er verkauft hat. - lastunicorn 31.07.13, 14:44
- Wer ist eigentlich in der Beweislast der Käufer oder der Verkäufer? - Mai08+Baby 31.07.13, 20:07
- Re: Ebay Privatkauf Rückabwicklung - Erst ware dann Geld? - catalanya 31.07.13, 12:46
Neanderthalmuseum
Hamburg Dungeon
Master MINT - Programm für Kinder
Wozu brauch es noch das Aktuell???
3. Kind obwohl Trennung - Wie verhalten bei Jobcenter + Unterhaltsvorschuss
Kann das Jugendamt einfach so eine Familienhilfe anordnen?
Ebay Artikel Paket nicht erhalten obwohl Hermes Status zugestellt ist?
Augenlasern in der Türkei?
9 monate in einer Minute