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von meerli  am 21.03.2013, 8:31 Uhr

Wer hat eine Kinderbetreuung auf Minijobbasis? Frage hab...

Wie verhält sich das wenn man jemanden auf minijobbasis einstellt für private Kinderbetreuung... Muss man die pro Stunde zahlen oder Festpreis? Wie ist es in Monaten wo man sie mehr braucht?
Hat so eine priv.angemeldete Betreuung auch Anspruch auf Entlohnung bei Urlaub?
Kann man das steuerlich auch geltend machen so einen Minijob? Also wenn wir jemanden einstellen?

LG Sindy

 
2 Antworten:

Re: Wer hat eine Kinderbetreuung auf Minijobbasis? Frage hab...

Antwort von Bookworm am 21.03.2013, 11:57 Uhr

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html;jsessionid=FC9B4FD99AEE0CE3DC89E831A76625A0

schau mal da. Ich kenn mich nicht soo gut aus, aber soweit ich weiß haben Minijobber auch den Anspruch auf bezahlte Krankheitstage (da kam erst neulich was in den Nachrichten dazu)

wegen Urlaub:

"Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet."

Aber das steht alles auf der Seite der minijob-Zentrale

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Re: Wer hat eine Kinderbetreuung auf Minijobbasis? Frage hab...

Antwort von Steffi528 am 21.03.2013, 16:54 Uhr

wir haben eine Nanny und ja, selbstverständlich hat sie Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Ostermontag ist ein Feiertag, also auch da eine Stundenpauschale.

Sie ist zur Zeit 45 Stunden im Monat beschäftigt, 9 € die Stunde, was jedoch zu viel ist (nicht der Stundenlohn, sondern die Anzahl der Stunden ;-) bei uns, wir brauchen weniger )
Dazu kommt noch die monatliche Pauschale für die Sozialabgaben, also für knapp 500 € bin ich dabei für die sogenannte Randzeitenbetreuung.

Ja, man kann Kinderbetreuung steuerlich geltend machen.

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