Geschrieben von Leewja am 09.12.2015, 19:27 Uhr |
wenn in deinem arbeitsvertrag nicht vereinbart ist
dass du so und so lange keine Urlaub nehmen kannst, dann ja.
das ist wzar nichtr echtmäßig, aber oft so geregelt, da kann man sich dann streiten oder es hinnehmen.
das heißt...den 1/12 Anspruch hast du dann schon, kannst aber eben vielleicht erst nach der Probezeit nehemn.
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- Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn... - ???imGesicht 09.12.15, 19:21
- wenn in deinem arbeitsvertrag nicht vereinbart ist - Leewja 09.12.15, 19:27
- Verfallen darf der Anspruch aber nicht - Trini 09.12.15, 19:37
- nee, verfallen darf er nicht - Leewja 09.12.15, 19:41
- Re: nee, verfallen darf er nicht - ???imGesicht 09.12.15, 20:56
- nee, verfallen darf er nicht - Leewja 09.12.15, 19:41
- Verfallen darf der Anspruch aber nicht - Trini 09.12.15, 19:37
- Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn... - maleja 09.12.15, 21:10
- Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn... - DecafLofat 09.12.15, 21:34
- wenn in deinem arbeitsvertrag nicht vereinbart ist - Leewja 09.12.15, 19:27
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