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Geschrieben von Leewja am 09.12.2015, 19:27 Uhr

wenn in deinem arbeitsvertrag nicht vereinbart ist

dass du so und so lange keine Urlaub nehmen kannst, dann ja.

das ist wzar nichtr echtmäßig, aber oft so geregelt, da kann man sich dann streiten oder es hinnehmen.


das heißt...den 1/12 Anspruch hast du dann schon, kannst aber eben vielleicht erst nach der Probezeit nehemn.

 
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