Geschrieben von ???imGesicht am 09.12.2015, 20:56 Uhr |
nee, verfallen darf er nicht
Hallo,
Danke für die Antwort. Also meine Chefin hat mich schon gefragt, ob ich frei haben möchte. Von daher genehmigen sie mir Urlaub. Ich wollte einfach nur wissen, ob ich noch Anspruch habe für 2015
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- Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn... - ???imGesicht 09.12.15, 19:21
- wenn in deinem arbeitsvertrag nicht vereinbart ist - Leewja 09.12.15, 19:27
- Verfallen darf der Anspruch aber nicht - Trini 09.12.15, 19:37
- nee, verfallen darf er nicht - Leewja 09.12.15, 19:41
- Re: nee, verfallen darf er nicht - ???imGesicht 09.12.15, 20:56
- nee, verfallen darf er nicht - Leewja 09.12.15, 19:41
- Verfallen darf der Anspruch aber nicht - Trini 09.12.15, 19:37
- Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn... - maleja 09.12.15, 21:10
- Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn... - DecafLofat 09.12.15, 21:34
- wenn in deinem arbeitsvertrag nicht vereinbart ist - Leewja 09.12.15, 19:27
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