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Geschrieben von Muts am 25.12.2015, 20:40 Uhr

wenn er doch sowieso Urlaub hat, wozu dann die Ueberlegung mit dem

Es gibt ja zwei bezahlte Tage Sonderurlaub bei einem Trauerfall im engen Familienkreis, die ihm zustehen. Die "normalen" Urlaubstage könnte er dann zu einem anderen Zeitpunkt nehmen.
LG Muts

 
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