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Geschrieben von leonessa am 25.12.2015, 20:36 Uhr

Frage zu Sonderurlaub bei einem Todesfall

Erst mal mein Beileid. Im öffentlichen Dienst gab es mal tatsächlich "Sonderurlaub" bei Trauerfällen - je nach Verwandtschaftsgrad. Ersten Grades waren es glaube ich 2 Tage und 2. Grades ein Tag. Ob der Schwiegervater noch zum 2. Grad zählt, weiß ich nicht. Ob das heute noch so ist - keine Ahnung...

Wie Du siehst, bin ich keine große Hilfe - da hilft nur nachfragen beim Chef.

Alles Gute, Leonessa

 
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