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Geschrieben von JoVi66 am 18.10.2005, 20:44 Uhr

Wenn das Baby 4 Monate zu früh,..

..... unter Beihilfe ( der Mutter) zur Welt kam ist das für mein mageres Rechtsverständnis keine Aussetzung sondern illegaler Abbruch einer Schwangerschaft. Aber da mögen mich die "Rechtsgelehrten" aufklären. Welche Chance hätte denn das Kind im fünften Monat gehabt zu leben? Also ich denke, dass hat nichts mit "Aussetzung " zu tun. Das mindert zwar die Tat nicht ab, ist aber doch ein gewaltiger Unterschied meiner Meinung nach.
Gruß Johanna

 
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