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Geschrieben von ibag am 18.10.2005, 18:52 Uhr

War in unserer Nähe :(

Gegen Auflagen auf freiem Fuß
Kindesaussetzung: Mutter muss nicht in U-Haft

Vom 08.10.2005

deg. RÜDESHEIM Der Haftbefehl gegen die 22-jährige Praktikantin aus dem Rheingau, die ihr Kind noch am Tag der Geburt ausgesetzt hatte, ist außer Vollzug gesetzt worden. Der jungen Frau bleibt Untersuchungshaft erspart. Die Leiche des Kindes war am Dienstag gefunden worden (wir berichteten). Am Mittwoch gestand die junge Frau die Tat. Am späten Donnerstagabend erließ ein Richter des Amtsgerichts Rüdesheim Haftbefehl, er lautet auf Kindesaussetzung mit Todesfolge. Begründet war der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehl mit Fluchtgefahr. Gegen eine Sicherheitsleistung von 20 000 Euro und der Auflage, sich jede Woche regelmäßig bei der Polizei zu melden, wurde der Haftbefehl nach der Verkündung außer Vollzug gesetzt.

Die 22-Jährige hatte bis zur ihrer Festnahme als Praktikantin in der Behinderteneinrichtung St. Vincenzstift in Aulhausen gearbeitet. In einem als Abstellraum für Fahrräder genutzten Keller des Stifts hatte die Frau ihr Neugeborenes abgelegt. Die Geburt am 5. Juni hatte sie alleine bewerkstelligt. Die Schwangerschaft hatte die im Haus ihrer Eltern lebende Frau verheimlicht, auch nie einen Arzt konsultiert. Sie habe sich nicht mehr zu helfen gewusst, in ihrer Verzweiflung das Kind in den Keller abgelegt, schilderte die Frau. Und gehofft, dass das Baby rechtzeitig noch gefunden werde.

 
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