Geschrieben von Angelika49 am 18.10.2005, 17:18 Uhr |
Verweste Babyleiche gefunden...
in Bochum.
Die Mutter 27-jährige Studentin wird wohl freigesprochen wegen Nichteinhaltung des Bestattungsrecht.
War gerade in ZDF-Nachrichten.
Ich fass es nicht :-(
LG Angelika
hast du noch ein paar mehr Infos?
Antwort von 3 mal mami am 18.10.2005, 17:35 Uhr
Also die Muter hat nun was genau getan?
Das baby verwesen lassen?? warum ist es denn gestorben?Und was hat die Mutter gesagt warum sie keinen Arzt oder die polizei gerufen hat?
Re: hast du noch ein paar mehr Infos?
Antwort von Angelika49 am 18.10.2005, 17:48 Uhr
Ich guck mir die nächsten Nachrichten noch mal an..eh ich hier was falsches aussage.
Habe es zwischendurch beim kochen gehört :-(
Die Mutter muß es im Keller in einer Tragetasche versteckt haben und die Nachbarn sind über den Geruch aufmerksam geworden.
Die Mutter ist gestern und heute von der Polizei vernommen worden und wieder freigelassen worden.
LG Angelika
Re: hast du noch ein paar mehr Infos?
Antwort von 3 mal mami am 18.10.2005, 17:54 Uhr
Aha Nachrichten schau ich heut abend ja auch ich hoff dass da nochmal was kommt
Re: hast du noch ein paar mehr Infos?
Antwort von Ed am 18.10.2005, 18:25 Uhr
Laut der mutter sie sei von dr Geburt überrascht worden da sie erst in 4Monaten wäre und nach ihrer Aussage wäre das Mädchen kurz nach der Geburt gestorben also nicht umgebracht und laut Gerichtsmedizin kann die Totesursache nicht festgestellt werden.
War in unserer Nähe :(
Antwort von ibag am 18.10.2005, 18:52 Uhr
Gegen Auflagen auf freiem Fuß
Kindesaussetzung: Mutter muss nicht in U-Haft
Vom 08.10.2005
deg. RÜDESHEIM Der Haftbefehl gegen die 22-jährige Praktikantin aus dem Rheingau, die ihr Kind noch am Tag der Geburt ausgesetzt hatte, ist außer Vollzug gesetzt worden. Der jungen Frau bleibt Untersuchungshaft erspart. Die Leiche des Kindes war am Dienstag gefunden worden (wir berichteten). Am Mittwoch gestand die junge Frau die Tat. Am späten Donnerstagabend erließ ein Richter des Amtsgerichts Rüdesheim Haftbefehl, er lautet auf Kindesaussetzung mit Todesfolge. Begründet war der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehl mit Fluchtgefahr. Gegen eine Sicherheitsleistung von 20 000 Euro und der Auflage, sich jede Woche regelmäßig bei der Polizei zu melden, wurde der Haftbefehl nach der Verkündung außer Vollzug gesetzt.
Die 22-Jährige hatte bis zur ihrer Festnahme als Praktikantin in der Behinderteneinrichtung St. Vincenzstift in Aulhausen gearbeitet. In einem als Abstellraum für Fahrräder genutzten Keller des Stifts hatte die Frau ihr Neugeborenes abgelegt. Die Geburt am 5. Juni hatte sie alleine bewerkstelligt. Die Schwangerschaft hatte die im Haus ihrer Eltern lebende Frau verheimlicht, auch nie einen Arzt konsultiert. Sie habe sich nicht mehr zu helfen gewusst, in ihrer Verzweiflung das Kind in den Keller abgelegt, schilderte die Frau. Und gehofft, dass das Baby rechtzeitig noch gefunden werde.
Re: War in unserer Nähe :(
Antwort von radischen am 18.10.2005, 19:24 Uhr
wenn man hofft das das kind gefunden wird legt man es in einen keller?
ohh man hätte sie es doch einfach oben in denn gang gelegt dann wäre es bestimmt gefunden worden:(
Re: War in unserer Nähe :(
Antwort von emmal j. am 18.10.2005, 19:34 Uhr
Mir wird so schlecht......
(Ehrlich, bringe jetzt mein Abendbrot in den Kühlschrank..)
lg
Re: War in unserer Nähe :(
Antwort von ibag am 18.10.2005, 19:34 Uhr
Das Baby war in einer Plastiktüte abgelegt worden, wenn ich möchte das mein Kind gefunden wird, packe ich es nicht in eine Tüte! und schon dreimal nicht in einen wohl kaum benutzten Fahrrad Keller.
Nachtrag...
Antwort von ibag am 18.10.2005, 19:37 Uhr
Nach dem Fund einer Babyleiche in Rüdesheim hat die Polizei am Mittwoch Details bekannt gegeben: Fundort war das St. Vincenz-Stift. Die Behinderteneinrichtung im Rüdesheimer Stadtteil Aulhausen gehört dem katholischen Bistum Limburg. Wie die Polizei weiter berichtete, lag die Leiche mit einem Strampelanzug bekleidet und in eine Plastiktüte gewickelt in einem Regal im Fahrradkeller des Heims. Die hessenschau mit Einzelheiten.
*UPS*.............
Antwort von ibag am 18.10.2005, 20:02 Uhr
Wer Lesen kann ist klar im Vorteil. *Sorry* Das Baby wurde ja in Bochum Gefunden, nicht in Rüdesheim/Aulhausen.
Ist erst kurze Zeit her, deswegen dachte ich an dieses Baby und habe nicht richtig Gelesen.
Re: Wenn das Baby 4 Monate zu früh,..
Antwort von JoVi66 am 18.10.2005, 20:44 Uhr
..... unter Beihilfe ( der Mutter) zur Welt kam ist das für mein mageres Rechtsverständnis keine Aussetzung sondern illegaler Abbruch einer Schwangerschaft. Aber da mögen mich die "Rechtsgelehrten" aufklären. Welche Chance hätte denn das Kind im fünften Monat gehabt zu leben? Also ich denke, dass hat nichts mit "Aussetzung " zu tun. Das mindert zwar die Tat nicht ab, ist aber doch ein gewaltiger Unterschied meiner Meinung nach.
Gruß Johanna
Re: Wenn das Baby 4 Monate zu früh,..
Antwort von mink am 19.10.2005, 11:49 Uhr
chanzen zum leben gab es bestimmt schau dich auf den frühchenstationen mal um das kind hätte nur dort in einer klinik abgegeben werden müßen bin auch sehr betroffen wenn ich sowas immer höhre ute