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Geschrieben von sechsfachmama am 14.11.2012, 11:24 Uhr

was genau sind verbotene Werbeanrufe?

z. b. hat mich ein gewisses telefonunternehmen immer wieder angerufen - oder auch irgendwelche aktienverkäufer, buchverlage usw. usw.

ich sage ihnen dann sofort, dass das was sie machen, verboten ist, denn in D sind werbeanrufe grundsätzlich verboten (und faxe).

dann bekomme ich zur antwort, das sei mit sicherheit kein werbeanruf blablabla ...
(meine meinung bleibt unverändert)

jetzt hatte ich auf der seite von der arbeitsagentur einen job von zu hause aus entdeckt, habe bei dem (privaten) arbeitsvermittler angerufen, um mir infos einzuholen und ...
es geht um eine absolut innovative neuerung in puncto beleuchtung aus china und die firma, für die man arbeiten würde, vertreibt diese dinger - oder besser gesagt - man selbst .... (wenn man die arbeit annehmen würde) - kurz gesagt, man muss für die firma bei irgendwelchen firmen, leuten ... anrufen, denen dieses "absolute megaprodukt" vorstellen, wieviel geld sie damit einsparen können, blabla .... und wenn der fisch dann am haken hängt, kommt die firma wohl selbst un installiert dann alles usw. (so in der art).
hier tat sich mir sofort die frage auf: auch das ist doch ein werbeanruf? derjenige angestellte muss ja bei fremden adressen anrufen und versuchen, denen das zeugs zu verkaufen - und somit wäre das verboten.

das habe ich auch dem arbeitsvermittler gesagt (so wie ich das sehe) und der meinte, davon habe er ja noch gar nix gehört (sollte man doch, wenn man in der materie steckt?) und da müsse er bei der firma doch mal anfragen.

aufgrund der arbeitsbeschreibung habe ich dann abstand genommen, mich da zu bewerben, aber es kam eben wieder meine frage auf: was sind werbeanrufe/faxe und was nicht?

meiner auffassung nach zählt alles dazu, was irgendwie dazu dienen soll, ein produkt vorzustellen, zu verkaufen?

 
11 Antworten:

Re: was genau sind verbotene Werbeanrufe?

Antwort von Claudia+Thomas am 14.11.2012, 11:38 Uhr

Meinung als Laie:

Wenn das kein Werbeanruf ist, was ist dann ein Werbeanruf???

Mich läßt das sehr an der Seriösität des Arbeitsvermittlers zweifeln.

Viele Grüße
Claudia

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Unterschied Privatperson / Unternehmen

Antwort von shinead am 14.11.2012, 11:52 Uhr

Das Verbot von ungewünschten Werbeanrufen gilt für Privatpersonen, nicht für Unternehmen.

Solange man also bei dem Job nur Firmen und interessierte Privatleute anruft, ist das rechtlich überhaupt kein Problem. Das ist weiterhin legal.

Selbst sehr große Firmen (SAP, Microsoft, Dell, Siemens) rufen regelmäßig in meiner Firma an um ihre Produkte vorzustellen. Unseriös ist es also nicht, sondern unter Geschäftsleuten üblich.

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Re: Unterschied Privatperson / Unternehmen

Antwort von mondstaub am 14.11.2012, 12:43 Uhr

Wir haben hier `ne Menge Callcenter, die auch ältere Leute anrufen und ihnen z.B. so einen Hausnotruf vorstellen und natürlich auch verkaufen wollen. Ist das nicht auch Werbung? Ich weiß nicht, ob die alten Herrschaften interessiert sind. Ich find`s echt schwierig.

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interessierte Personen

Antwort von shinead am 14.11.2012, 13:06 Uhr

sind Personen, die ihre Daten für Werbeanrufe zur Verfügung gestellt haben.

Wer also bei Otto und Co. über das Internet oder per Post etwas bestellt und das Häckchen an der falschen Stelle setzt, bzw. den entsprechenden Passus nicht streicht, hat seine Einverständnis zur Adressnutzung / -verkauf schon gegeben.

Es geht ziemlich schnell, dass die eigene Rufnummer zur Nutzung freigegeben wird.

Das Kleingedruckte ist eben wichtig!

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Re: was genau sind verbotene Werbeanrufe?

Antwort von Lauch1 am 14.11.2012, 14:53 Uhr

Sag Du willst von der Telefonliste gestrichen werden. Das funktioniert meistens.

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Re: interessierte Personen

Antwort von Lauch1 am 14.11.2012, 14:56 Uhr

Die Nummern werden auch oft aus dem Telefonbuch geholt oder von anderen Unternehmen verkauft. Das muss man selber gar nichts überlesen haben.

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Re: interessierte Personen

Antwort von shinead am 14.11.2012, 15:02 Uhr

Der Verkauf wurde aber vorher im Kleingedruckten genehmigt. Sonst ist der Verkauf illegal.

Direkt aus dem Telefonbuch darf man nicht. DAS ist verboten.

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Re: interessierte Personen

Antwort von Lauch1 am 14.11.2012, 15:21 Uhr

Verboten ist viel, nur wie beweisen?
Ich bekomme seit der Geburt meines Sohnes ständig Anrufe (Bausparkasse, etc) od Gutscheine und Warenproben zugesandt. Ich habe nie etwas ausgefüllt und auch nie etwas im Internet bestellt (ist unser Drittes, wir haben schon alles).
Woher kommt dann die Information?
Hellsehen, Geburtsklinik od Standesamt.

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Beim Eismann gegen sie sogar zu, die Nummern aus d. Telefonbuch zu haben

Antwort von Lauch1 am 14.11.2012, 15:49 Uhr

.

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Re: interessierte Personen

Antwort von shinead am 14.11.2012, 17:01 Uhr

Ein Kollege hatte den Fall, dass jemand nach der Geburt seines Kindes auf seinem Firmenhandy anrief um eine Vorsorge für das Kind zu verkaufen.
Die Nummer gab er nur ein einziges Mal außerhalb des geschäftlichen weiter: der Entbindungsstation.

Die Dame, die ihn angerufen hat, hat ihm darauf hin die Karte zugefaxt, die sie erhalten hatte (mit dem Haken, dass man eben an den Anrufen interessiert sei). Die Karte war auch unterschrieben, nur eben nicht von den Betroffenen.
Er hat in der Klinik ein richtig großes Fass aufgemacht, was schließlich dazu führte, dass diverse Abmahnungen an Schwestern verteilt wurden.

Eismann würde ich den Verbraucherschutz an den Hals hetzen, wenn sie mir gegenüber das auch noch zugeben würden!

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Re: interessierte Personen

Antwort von Steffi528 am 14.11.2012, 19:36 Uhr

da tippe ich auf die Geburtsklinik...

Wir haben nämlich bei Kind zwei den zweiten Vornamen noch offen gelassen und bekamen also nur mit dem ersten Vornamen die werbung, während bei Kind 1 alles klar war.

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