Geschrieben von biggi71 am 07.09.2013, 11:14 Uhr |
warum sitzerhöhungen?????
ja sind erlaubt, ABER:
ich kopiere mal rein...
Sitzerhöhungen gehören in die Gewichtsgruppen 2 und 3. Sobald das Kind also 15 kg schwer ist, darf eine einfache Sitzerhöhung benutzt werden.
Ob einfachste Sitzerhöhung oder komplettes System mit Rückenlehne – die Verwendung erfolgt zusammen mit dem Fahrzeugdreipunktgurt.
Einfache Sitzerhöungen bieten keinen Seitenschutz, haben oftmals keine Führungen für den unteren Gurt und natürlich auch keine Führung für den Diagonalgurt. Schläft das Kind ein und kippt zur Seite, rutscht es meist auch aus dem oberen Gurt heraus.
Ganz besonders für kleine Kinder (ab 15 kg - nach dem Ausstieg aus dem Vorgängersystem) sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne zwar rechtlich zulässig aber nicht zu empfehlen.
wir hatten gerade eine polizeikontrolle vor dem kindergarten.
eltern die ihre kinder auf sitzerhöhungen transportiert haben wurden aufgeklärt, wie unsicher diese sind (wenn auch erlaubt!!).
- Autositzfrage Kinder - Borghagen 07.09.13, 10:49
- warum sitzerhöhungen????? - biggi71 07.09.13, 11:14
- Ich verstehe die Frage nicht ganz - Trini 07.09.13, 13:25
- Re: Autositzfrage Kinder - stella_die_erste 07.09.13, 16:19
- Letzteres hat uns vor Jahren ein Polizeist im Kiga anders erzählt - Trini 07.09.13, 17:34
- der sicherste platz für ein kind ist - DecafLofat 07.09.13, 21:38
- Letzteres hat uns vor Jahren ein Polizeist im Kiga anders erzählt - Trini 07.09.13, 17:34
Ausbildung auch 450€ Grenze?
Weil wir unten schon das Zahnspangenproblem hatten - Weisheitszähne ziehen?
Wem der wahlomat zu theoretisch ist, kann hier mit den politikern auf ein bier
"Gloria" - hat hier jemand den Film gesehen?
@vomGlückgefunden.... wegen Deiner Prüfung....
Pferde-auskenner hier?
Kleiden, wie in den 40 er Jahren
Regenkleidung für Verkehrserziehung, Hausschuhe für Schule
Neues Astonomiefoto gefällig?