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Geschrieben von wassermann63 am 19.06.2006, 16:14 Uhr

Unser H.Stoiber (oder: nicht nur bei den Moslems)

Hi,

meiner Meinung nach ist die Würde des Einzelnen schützenswert bzw. Aufgabe u.a. des Staates, selbige unter Schutz zu stellen (so wie Körperverletzung). Das heißt, PERSÖNLICHE Beleidigung - gleich welcher couleur - ist zu ahnden und dem Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich dagegen zu wehren, zur Not per Gesetz.

Und das ist bei uns ja schon der Fall. Wenn ich mich recht erinnere, kostet der Vogel an der Ampel 50 € oder so..

Punkt. Schluss.

Hingegen meine ich, verallgemeinernde Beschimpfungen oder Verunglimpfungen u.ä. sind Teil der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit und als solche nicht strafbar, sofern sie nicht EINZELNE PERSÖNLICH schädigen oder die Würde des EINZELNEN angreifen.

Wenn nun aber schon das Verunglimpfen von Bekenntnissen oder Religionsgemeinschaften strafbar werden soll, was passiert dann mit all jenen, die z.B. alle Anhänger von Öko-Bewegungen als hirnlos und realitätsfremd bezeichnen oder, auch mal anders herum, Pelz tragende Frauen als Bestien?

Oder mal ein Beispiel in eigener Sache: was soll mit dem passieren, der behauptet, alle Wassermänner seien doof?? ;-) Ab in den Knast! Genau ;-)))))

LG
JAcky

 
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